Bremer Inkasso GmbH kritisiert erneut Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Insolvenzrechts
(firmenpresse) - Im letzten Jahr gab es bereits ĂŒber 100.000 Verbraucherinsolvenzverfahren. âWenn der Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Insolvenzrechts natĂŒrlicher Personen, welcher die Halbierung der Wohlverhaltensperiode vorsieht, so in Kraft tritt, wie er am 18. Juli 2012 vom Kabinett beschlossen worden ist, werden wir uns darauf einstellen mĂŒssen, dass hier ein enormer Zuwachs zu verzeichnen sein wirdâ, so der GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Bremer Inkasso GmbH, Bernd Drumann. âEine VerkĂŒrzung der Wohlverhaltensperiode ist aus meiner Sicht in jedem Fall ein falsches Signal und fĂŒhrt dazu, dass die GlĂ€ubiger, die in der bisherigen Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren zumindest noch einen Teil ihrer Forderungen aus unbezahlt gebliebenen Rechnung bekamen, jetzt nur noch die HĂ€lfte davon erhalten. Solch eine Regelung kann ich mir allenfalls fĂŒr Verbindlichkeiten aus einer gescheiterten SelbstĂ€ndigkeit vorstellen, aber nicht fĂŒr private Schuldenâ, fĂŒhrt Drumann aus.
âFĂŒr mich ist das ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die ihre EinkĂ€ufe bisher ihrem Geldbeutel angepasst haben und die gelernt haben, auf das eine oder andere, was finanziell einfach nicht machbar war, zu verzichten â auch wenn es noch so schwer fiel. Wenn ich aber als unredlicher Schuldner weiĂ, dass ich ja in drei Jahren meine Schulden los bin, dann gönne ich mir schon mal schnell den einen oder anderen Luxus âauf Pumpââ, so Drumann weiter. âEine nette Einladung zum Schuldenmachen!â
Viele halten derzeit ihre InsolvenzantrĂ€ge zurĂŒck, weil sie wissen, sie mĂŒssen bald nicht mehr sechs Jahre, sondern lediglich drei Jahre warten, bis sie ihre Schulden los sind. âEs ist dringend erforderlich, keine Signale zu setzen, die den Eindruck erwecken, man könne kĂŒnftig alles auf drei Jahre âabbezahlenâ, und das nur fĂŒr 25% des Preisesâ, meint Drumann. Denn die Bedingungen fĂŒr eine verkĂŒrzte Wohlverhaltensperiode sind u. a.: Der Schuldner muss die Verfahrenskosten begleichen und mindestens 25% der offenen Forderungen befriedigen. Kann er lediglich die Verfahrenskosten tragen, ist eine VerkĂŒrzung auf fĂŒnf Jahre vorgesehen. Ist ihm aber auch das nicht möglich, bleibt es bei der Dauer der Restschuldbefreiungsphase von sechs Jahren.
âDiese Regel, bezogen auf die Zahlung der Verfahrenskosten und die 25%, kann ich mir bei Verbindlichkeiten vorstellen, die aus einer SelbstĂ€ndigkeit herrĂŒhren. FĂŒr diejenigen aber, die private Schulden etwa aus KĂ€ufen bei VersandhĂ€usern haben, muss eine VerlĂ€ngerung der Periode auf zehn Jahre erfolgen â am besten nach US-amerikanischem Vorbild kombiniert mit der verpflichtenden Teilnahme an einem Kurs zum privaten Finanzmanagementâ, fordert Drumann und ergĂ€nzt: âDer Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e. V. (BDIU) plĂ€diert schon lange fĂŒr eine StĂ€rkung der SchuldenprĂ€vention, damit es erst gar nicht zu Verbraucherinsolvenzen kommt. Die Finanzkompetenz der Verbraucher muss verbessert werden! Immer mehr Jugendliche haben oft schon betrĂ€chtliche Schulden. Und das u. a. auch deswegen, weil in den Familien nicht mehr genĂŒgend ĂŒber finanzielle ZusammenhĂ€nge aufgeklĂ€rt wird. Der Bundesverband und seine Mitglieder sprechen sich daher fĂŒr die EinfĂŒhrung eines âSchulfachs Finanzkompetenzâ aus. â Das ist der richtige Ansatz!â
Die Bremer Inkasso GmbH bietet ihren Kunden kompetente Beratung und juristische UnterstĂŒtzung im Bereich des Forderungseinzugs. Bundesweit und international nehmen seit Jahren Industrie- und Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, Verlage, Banken, Steuerberater, Ărzte und auch Privatpersonen die Dienstleistung des Inkassounternehmens in Anspruch. Das 1984 von Bernd Drumann gegrĂŒndete Einzelunternehmen ist seit 1996 unter dem Namen Bremer Inkasso GmbH tĂ€tig. Aktuell sind ca. 20 Mitarbeiter in der Firmenzentrale der Bremer Inkasso GmbH beschĂ€ftigt. Das Unternehmen bietet seinen Mandanten faire und transparente Konditionen. Die Sachbearbeitung bei der Bremer Inkasso GmbH erfolgt ĂŒberwiegend durch speziell ausgebildete Volljuristen. Etwa 70 Prozent der erteilten InkassoauftrĂ€ge werden so schon vorgerichtlich erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund qualitativ hoher Standards erhielt die Bremer Inkasso GmbH vom TĂV in 2010 das Zertifikat âGeprĂŒftes Inkassoâ und ist zudem Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.
Bremer Inkasso GmbH
Eva-K Möller
Norderoog 1, 28259 Bremen
Tel. +49 (0)421-84106-25
Fax +49 (0)421-84106-21
E-Mail : moeller(at)bremer-inkasso.de
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