(ots) - Studienplatz-Spezialist Naumann zu Grünberg sieht
gute Chancen bei strategischer Studienplatzklage trotz Ablehnung
wegen Note und Wartezeit.
Studienbewerber für das Wintersemester 2012/13 ärgern sich derzeit
gleich zweimal:
1. Numerus clausus und Wartezeit steigen erneut.
2. Ärztekammern und Kassenärtzliche Vereinigung (KBV) warnen vor
weiter steigendem Ärztemangel, zugleich planen Politik und
Hochschulen den Abbau von Studienplätzen.
Jedoch können abgelehnte Bewerber gerade in den Fächern Medizin,
Zahnmedizin und Psychologie sich auch unabhängig von Abiturnote und
Wartezeit einklagen. "Gerade eine gut geplante, strategische
Studienplatzklage kann bei Bewerberschwämme und Vergabechaos zum
Wunschstudienplatz führen", sagt Fachanwalt Dirk Naumann zu Grünberg,
der auf Studienplatzklagen spezialisiert ist.
Wichtig sind dabei Fristen: Die nächste Frist für die
Studienplatzklage läuft nämlich am 1. September bereits ab - und das,
obwohl noch nicht alle Ablehnungsbescheide vorliegen.
Aktuelle Informationen zur Studienplatzklage veröffentlicht
Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg auf seiner Homepage www.uni-recht.de
und bietet kostenfreie Info-Blätter an.
Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 8.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin.
Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus
allen Teilen Deutschlands.
Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den ARD-Tagesthemen sowie in
Focus, Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen
anderen Medien berichtet worden.
Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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