(firmenpresse) - Schleswig/Berlin (DAV). Besteht ein gemeinsames Sorgerecht, kann dieses nur dann auf einen Elternteil übertragen werden, wenn es dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Bestehen keine sonstigen Schwierigkeiten zwischen den Eltern, reicht ein fehlender Kontakt des Vaters zum Kind nicht aus, um ein alleiniges Sorgerecht festzulegen. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 3. Januar 2012 (AZ: 10 WF 263/11) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Das gemeinsame Kind lebt bei der Mutter. Die Eltern teilen sich das Sorgerecht. Der Vater hat der Mutter eine umfassende Vollmacht zur Regelung der Angelegenheiten des gemeinsamen Kindes erteilt. Es kam daher zu keinen erheblichen Streitigkeiten bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts. Der Vater hat keinen Kontakt zu seinem Kind. Deswegen beantragte die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Ohne Erfolg. Die Voraussetzung für eine Auflösung des gemeinsamen Sorgerechts läge nicht vor, so die Richter. Das Kindeswohl sei nicht betroffen, da es - auch durch die Vollmacht - zu keinen Schwierigkeiten gekommen ist. Nur bei einer fehlenden Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft sei eine negative Auswirkung auf das Kindeswohl denkbar. Auch der fehlende Kontakt zwischen dem Kind und dem Vater und wohl auch der Eltern untereinander sei nicht ausreichend, um das gemeinsame Sorgerecht aufzulösen. Die Vollmacht des Vaters für die Mutter sei die mildere geeignete Maßnahme im Vergleich zur Auflösung des gemeinsamen Sorgerechts.
Informationen: familienanwaelte-dav.de
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de
Quelle:
Die Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11
D-10179 Berlin
www.familienanwaelte-dav.de
Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand - in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
presse(at)familienanwaelte-dav.de
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de