(ots) - Kurz vor Einführung der Haushaltsabgabe, die am 1.
Januar die bisherige Rundfunkgebühr ablöst, ist die Debatte über die
Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der digitalen Welt
voll entbrannt. Angriffe aus der Politik richten sich gegen die vor
etlichen Jahren gegründeten digitalen Kanäle von ARD und ZDF; die
Tagesschau-App steht in der Kritik der Verleger. Die aktuelle Ausgabe
von "M Menschen Machen Medien 6 / 2012" beleuchtet diesen "Streit um
die Präsenz in Kabel und Netz", listet Argumente auf. "Das Internet
ist ein trimediales Medium, das von Text, Audio und Video lebt", sagt
Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender. Auf eines davon
zu verzichten, entbehre jeder Logik. Werneke stellt auch den
staatsvertraglich vorgeschriebenen "Sendebezug" für Telemedien in
Frage. Anstelle dieser "anachronistischen Einschränkung" sollte ein
"Programmauftragsbezug" festgeschrieben werden, ist sein Vorschlag.
Mehr dazu kann nachgelesen werden im soeben erschienenen Buch
"Grenzenlos vernetzt". Die ver.di-Veröffentlichung (VSA-Verlag) fasst
"Gewerkschaftliche Positionen zur Netzpolitik" zusammen.
Rundfunk-Mann Michael Schmid-Ospach spricht im M-Interview von einer
"wunderbaren Chance", noch einmal grundsätzlich zu schauen, wie das
digitale Angebot der Öffentlich-Rechtlichen aussieht und "sicher zu
stellen, dass es richtig finanziert wird".
Beschäftigte der Kinoketten CineStar und CinemaxX sind seit
Monaten im Streik. Auf einer Kundgebung Ende August am Potsdamer
Platz in Berlin bekräftigten sie ihre Forderung nach 1 Euro mehr Lohn
bei CinemaxX, nach einem Tarifvertrag und besserer Bezahlung beim
größten Multiplex-Kinobetreiber Deutschlands, CineStar. "Wir haben
uns festgebissen und lassen nicht eher los, bis wir einen Vertrag
haben", zitiert M einen Kollegen aus Mainz.
Dass es sich lohnt, sich nicht alles gefallen zu lassen, belegen
auch zwei Urteile aus Hamburg, über die M berichtet. Für verletzte
Urheberrechte bei der rechtswidrigen Nutzung journalistischer Texte
im Internet, konnte ein Selbstständiger eine hohe Schadenersatzsumme
von einem Fachzeitschriften-Verlag erstreiten. Grundlage für die
Bemessung waren Honorarempfehlungen der Deutschen Journalistinnen-
und Journalisten-Union (dju) in ver.di.
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