(ots) - Der Vorsitzende eines Berliner Taubenzuchtvereins
muss wegen des Aufrufs zum Vogelmord im Internet eine Geldstrafe von
1350 Euro (90 Tagessätze á 15 Euro) zahlen. Das Amtgericht Tiergarten
sah es heute als erwiesen an, dass der Mann auf der Homepage seines
Verbandes Tipplerclub Deutschland e.V. zum Fang und zur Tötung streng
geschützter Greifvögel aufgerufen hatte und bestätigte einen
entsprechenden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.
Ins Rollen gekommen war das Verfahren nach einem Hinweis des
Komitees gegen den Vogelmord an das Nordrhein-Westfälische
Umweltministerium, das im April 2011 Anzeige gegen den Taubenzüchter
erstattete. Wie das Komitee mitteilt, hatte der Mann zwischen März
und Mai 2011 auf der Seite
http://www.tippler-club-deutschland.de/de/Raubvogelproblem.htm dazu
aufgerufen, sich "gegen das Raubvogelproblem zur Wehr zu setzen" und
in mehreren Fällen ganz konkrete Anleitungen zum Fang und zur Tötung
von Habichten und Wanderfalken gegeben. Im Forum der Seite brüstete
er sich zudem damit, täglich Greifvögeln mit einem sog.
Habichtfangkorb nachzustellen und rief andere Taubenfreunde dazu auf,
das gleiche zu tun. "Der Mann hat mit seinem Hass auf Greifvögel viel
Schaden angerichtet. Wir sind froh, dass er nun einen Dämpfer
bekommen hat", begrüßte Komiteesprecher Axel Hirschfeld den Ausgang
des Verfahrens.
Weil Brieftauben in ihr Beutespektrum fallen, sind Greifvögel
vielen Taubenzüchtern und Geflügelhaltern ein Dorn im Auge. In
Deutschland gehören alle Greifvögel jedoch zu den gemäß
Bundesnaturschutz streng geschützten Arten. Wer ihnen nachstellt, sie
fängt oder tötet kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft
werden.
Pressekontakt:
V.i.S.d.P/Rückfragen/Bildmaterial: Komitee gegen den Vogelmord, Heinz
Schwarze, An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Tel.: 0228/665521 oder
01794803805, Email: presse(at)komitee.de,
Internet: www.komitee.de