(ots) - Zu aktuellen Medienberichten, wonach laut
Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
auch langjährig versicherte Vollzeitbeschäftigte künftig in hohem
Maße von Altersarmut bedroht seien, nimmt die Deutsche
Rentenversicherung Bund wie folgt Stellung:
- Die vorgelegten Zahlen beziehen sich laut Ministerium auf
Fallgestaltungen, in denen Beschäftigte 35 Jahre Vollzeit gearbeitet
haben, keine Erwerbsunterbrechungen und weder Kindererziehungszeiten
noch Pflegezeiten aufweisen. Damit bleiben aber bei einer
Regelaltersgrenze von aktuell bereits über 65 Jahren wenigstens
weitere zehn Jahre der Erwerbsbiografie nicht berücksichtigt.
Allenfalls könnte es sich dabei um Personen handeln, die in den
verbleibenden Jahren im erwerbsfähigen Alter arbeitslos waren oder
einer selbständigen Erwerbsarbeit nachgingen. Wenn dies jedoch der
Fall ist, sollte Versorgungsdefiziten zielgerichtet durch eine
bessere rentenrechtliche Absicherung dieser Tatbestände
entgegengewirkt werden.
- Mit den Rentenreformen von 2001 und 2004 hat der Gesetzgeber
eine langfristige Senkung des Rentenniveaus eingeleitet, um die
Beitragsbelastung der künftigen Erwerbstätigen zu begrenzen.
Zugleichwurden staatliche Fördermaßnahmen eingeführt, mit denen der
Aufbau einer individuellen ergänzenden kapitalgedeckten
Altersvorsorge subventioniert wird. Damit soll gezielt auch
Arbeitnehmern mit niedrigen Einkommen der Aufbau einer
kapitalgedeckten Zusatzvorsorgeermöglicht werden. Sofern Versicherte
diese Förderung nutzen, wird - nach den Berechnungen der
Bundesregierung, wie sie im Rentenversicherungsbericht 2011
veröffentlicht wurden - im Alter zwar ihr Rentenniveau geringer, das
Niveau ihrer Alterseinkünfte aus gesetzlicher Rente und
Zusatzvorsorge insgesamt aber sogar höher ausfallen als heute. Das
Rentenniveau (vor Steuern) sinkt danach zwarim Zeitraum von 2008 bis
2025 von 50,5 Prozent auf 46,2 Prozent, das Versorgungsniveau (vor
Steuern) einschließlich Riester-Rente steigt aber auf 51,3 Prozent an
(Ãœbersicht B 8 im Rentenversicherungsbericht 2011).
- In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine
niedrige gesetzliche Rente nicht zwangsläufig mit Armut im Alter
gleichzusetzen ist. Hierauf hat auch die Bundesregierung in der
Vergangenheit zu Recht immer wieder hingewiesen; so etwa
ausdrücklichim Alterssicherungsbericht 2008. Armut ist zudem stets im
Haushaltskontext zu sehen: Von Armut im Alter kann man nicht
sprechen, wenn zwar das eigene Einkommen eines Versicherten niedrig
ist, sein Ehepartner jedoch über ein entsprechend hohes
Alterseinkommen verfügt. Der Zusammenhang zwischen Rentenniveau der
gesetzlichen Rentenversicherung und Altersarmut ist deshalb weitaus
komplexer, als es überschlägige Betrachtungen von Rentenzahlbeträgen
auf Individualebene nahelegen.
- Die jetzt vorgelegten Berechnungen sind als zusätzliche
Argumentation zu Gunsten der Einführung einer Zuschussrente nicht
geeignet. Die Zahlenbeispiele gehen laut Annahmen ausdrücklich davon
aus, dass die Versicherten neben der gesetzlichen Rente keine
zusätzliche Vorsorge haben. Bei Umsetzung der Pläne des Ministeriums
bestünde in diesen Fällen allerdings auch kein Anspruch auf eine
Zuschussrente, da diese langjährige Zusatzvorsorge und im Übrigen 45
Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung
voraussetzt.
- Es ist davon auszugehen, dass es bei Einführung der
Zuschussrente zu Mehrbelastungen käme, die von den künftigen
Steuerzahlern und auch von den Beitragszahlern finanziert werden
müssten.
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