CLLB Rechtsanwälte vertreten Geschädigte
(firmenpresse) - München, den 31.08.2012: Die Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-B Schiffe“ mbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 28.08.2012 die Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen und zur Kapitalerhöhung aufgefordert.
Wie die Treuhandgesellschaft in ihrem Schreiben vom 28.08.2012 erklärt, werden die Gesellschafter der MS Santa-B zur Vermeidung von Zahlungsschwierigkeiten aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen von 4,41 % an die MS „Santa-B Schiffe“ mbH & Co. KG zurückzuzahlen. Alternativ bittet die Geschäftsführung des Fonds um eine Kapitalerhöhung in Höhe von 12 % bezogen auf die Nominalhöhe. In dem Schreiben legt die TVP dar, dass es der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft nicht gelungen ist, für „auskömmliche Einnahmen“ zu sorgen. Als Ursache hierfür benennt sie den nicht „berechenbaren Markteinbruch in der zweiten Hälfte des Jahres 2011“.
Um die fehlenden Einnahmen zu akquirieren, fordert die TVP daher die Anleger auf, ihr Kapital zu erhöhen. Hierbei weist sie auf die Dringlichkeit dieser Maßnahme hin: „Ohne die Einbringung von Neukapital werden die Schiffsgesellschaften voraussichtlich in Zahlungsschwierigkeiten geraten.“
Der TVP ist wohl die Problematik der Vorgehensweise bewusst, sodass sie für den 10. September 2012 zu einer Informationsveranstaltung im Congress Center Hamburg lädt.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wird an dieser Veranstaltung stellvertretend für ihre Mandanten teilnehmen. „Denn nach unserer Einschätzung ist das Sanierungskonzept und die Maßnahme der Kapitalerhöhung keinesfalls ausreichend begründet“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Insbesondere ist fraglich, wie es der Fondsgeschäftsführung gelingen will, die Schiffe wieder in ruhige Gewässer zu führen, obwohl ihr dies anscheinend seit Beginn der Fondsgründung (und somit bereits vor der vorgeblichen Schifffahrtskrise) nicht gelungen ist. Hier sind noch viele Fragen offen.“
Rechtsanwalt Luber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Anleger versuchen können, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind“, so CLLB Rechtsanwälte weiter. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“
Nach Erfahrung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte war die Beratung der Anleger der MS Santa-B oftmals fehlerhaft. In diesen Fällen wurde nur unzureichend über den Erhalt von Rückvergütungen aufgeklärt. Dies hat beispielsweise die Hypovereinsbank veranlasst, einem von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Beteiligungshöhe zu bezahlen.
Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Christian Luber, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de