(ots) - Wenn ein Miterbe das Immobilieneigentum veräußern
möchte oder auf die Auszahlung seines Erbanteils besteht, müssen
Miterben ausbezahlen. Doch in dieser Situation verfügt nicht jeder
über die erforderliche Liquidität. Ein Realkredit kann helfen, die
Immobilie im Bestand zu halten.
Nicht immer sind sich Angehörige über den Umgang mit der geerbten
Immobilie einig. Während der Bruder beispielsweise das Haus der
Eltern behalten und selbst bewohnen möchte, hegt die Schwester
Verkaufpläne, weil sie sich mit dem erzielten Erlös selbstständig
machen möchte. Kommt keine Einigung zustande, verfügt Letztere über
das Recht, sich aus der Erbengemeinschaft zu lösen und die Auszahlung
ihres Anteils zu verlangen oder diesen zu verkaufen. Für so manchen
Betroffenen stellt es eine große Herausforderung dar, wenn er die
Hälfte des Immobilienwerts auszahlen muss. "Wer die erforderliche
Summe nicht aufbringen kann, wird Schwierigkeiten haben, das Objekt
zu halten. Wenn beide Parteien keine Einigung erzielen, kann der die
Erbengemeinschaft verlassende Eigentümer jederzeit die
Auseinandersetzung durch eine Zwangsversteigerung verlangen.", warnt
Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals
Baufi24.de.
Mithilfe einer passenden Immobilienfinanzierung lässt sich das
Problem bewältigen. Wer die Immobilie zu maximal sechzig Prozent des
Beleihungswertes beleiht, kann einen Realkredit aufnehmen. "Solche
Darlehen sind mit verschiedenen Vorteilen verbunden. Zum einen
verlangen die Banken keine oder nur wenige Bonitätsnachweise und
Angaben zur Vermögenssituation des Kreditnehmers, zum anderen sind
Realkredite besonders zinsgünstig", erläutert Experte Scharfenorth.
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