(ots) - Wer sich beim Betriebssport verletzt, ist
gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Zeitschrift "DGUV
Arbeit und Gesundheit" in ihrer aktuellen Ausgabe hin. Dies gilt auch
für den Weg zum Betriebssport und zurück nach Hause oder zum
Arbeitsplatz.
Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum
Betriebssport an. Das schafft Ausgleich zu beruflichen Belastungen
und fördert die sozialen Kontakte. Kommt es dabei zu einem Unfall,
übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Folgekosten,
beispielsweise für die Rehabilitation. Damit der Versicherungsschutz
greift, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: Der Teilnehmer muss
Mitarbeiter des den Sport anbietenden Betriebes sein und die Treffen
müssen regelmäßig stattfinden. Sportarten, die auf bestimmte
Jahreszeiten beschränkt sind, sollten innerhalb der Saison regelmäßig
ausgeübt werden. Entscheidend ist, ob die sportliche Aktivität dem
tatsächlichen Ausgleich einseitiger körperlicher, geistiger oder
seelischer Belastungen dient. Darüber hinaus muss ein klarer
organisatorischer Bezug zum Unternehmen bestehen, indem dieses zum
Beispiel Örtlichkeiten für den Sport zur Verfügung stellt, feste
Zeiten vorgibt und zu gefährliche Sportarten ausschließt. Ebenfalls
vollen Versicherungsschutz genießen die Mitglieder von organisierten
Betriebssportgruppen, in denen Mitarbeiter mehrerer Unternehmen
gemeinsam Sport treiben.
Nicht versichert sind Verabredungen unter Kollegen zum
Squashspielen oder im Fitnessstudio. Auch Sport von
Betriebsangehörigen, der als Freizeitgestaltung zu bewerten ist, wie
etwa eine mehrtägige Skifreizeit, ist nicht versichert. Zudem darf
der Sport keinen Wettkampfcharakter aufweisen. In keinem Fall
versichert sind betriebsfremde Teilnehmer.
Weitere Themen dieser Ausgabe:
- Ein Best-Practice-Beispiel für den Betriebssport
- Mit Strahlung sicher arbeiten
- Jugend will sich-er-leben - die Berufsschulaktion der
gesetzlichen Unfallversicherung
"DGUV Arbeit & Gesundheit" ist das Magazin für ein sicheres und
gesundes Berufsleben. Reportagen, Interviews und
Hintergrundinformationen bieten Wissenswertes zum Thema. "DGUV Arbeit
& Gesundheit" erscheint alle zwei Monate in einer Auflage von über
300.000 Exemplaren.
Pressekontakt:
DGUV Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030-288763768
E-Mail: presse(at)dguv.de