(ots) - Opfer können sich wehren
Gerüchte lassen sich schlecht wieder einfangen. Gerade Prominente
haben darunter zu leiden. Und die Gefahr, dass unabhängig vom
Wahrheitsgehalt immer etwas hängen bleibt, besteht. Was tun?
Bettina Wulff hat mutig gehandelt. Mit ihrer Offensive ist sie ein
Risiko eingegangen: Wer von den seit Langem gestreuten Gerüchten über
ihre angebliche Rotlicht-Vergangenheit noch nicht wusste, kennt sie
spätestens jetzt.
Doch die Frau des früheren Bundespräsidenten ist richtig
vorgegangen, zumal sich die Behauptungen hartnäckig hielten. Hier
zeigen sich die dunklen Seiten des Internets. Es bietet generell zwar
viele Vorteile, aber die Anonymität macht Rufmord in diesem Ausmaß
erst möglich. Jetzt steht fest, dass die 38-Jährige grundlos
diffamiert wurde.
Kontraproduktiv war Bettina Wulffs Vorgehen daher keineswegs. Das
belegen die Unterlassungserklärungen, die Blogger und Medien
abgegeben haben. Damit dürften die Unterstellungen über ihr
angebliches Vorleben aus der Welt sein. Und neue Gerüchte zu ihrem
Privatleben, die es bereits gibt, erst gar nicht übers Netz
verbreitet werden. Der Fall zeigt: Opfer können sich gegen Gerüchte
im Internet juristisch erfolgreich wehren.
Spannend bleibt, ob sich Bettina Wulff gegen Google durchsetzen
kann und der Internet-Konzern Begriffe bei der Auto-Vervollständigung
streichen muss. Eine sehr knifflige Grundsatzfrage. Sie wird nicht
allein die Juristen noch intensiv beschäftigen.
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