(ots) - Im Jahr 2010 arbeiteten 20,6 % aller
Beschäftigten in Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten für einen
Niedriglohn. Im Jahr 2006 lag der Anteil der Beschäftigten mit
Niedriglohn noch bei 18,7 %. "Mit dieser Steigerung setzte sich ein
längerfristiger Trend fort", sagte Roderich Egeler, Präsident des
Statistischen Bundesamtes, heute anlässlich einer Pressekonferenz in
Berlin, auf der er Ergebnisse der Erhebung der Struktur der
Arbeitsverdienste 2010 vorstellte.
Der Abgrenzung des Niedriglohnbereichs wurde eine international
verwendete Definition zugrunde gelegt. Niedriglohn liegt vor, wenn
der Verdienst eines Beschäftigten kleiner als zwei Drittel des
Medianverdienstes, also des mittleren Verdienstes aller
Beschäftigten, ist. Die so für 2010 bestimmte Niedriglohngrenze,
unterhalb derer alle Verdienste als Niedriglöhne gelten, lag bei
10,36 Euro Bruttostundenverdienst.
Die meisten Beschäftigten, die 2010 einen Niedriglohn erhielten,
waren atypisch beschäftigt. Zur atypischen Beschäftigung, teilweise
auch als flexible Beschäftigungsformen bezeichnet, werden vier
Erwerbsformen gezählt: Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20
Wochenarbeitsstunden, befristete Beschäftigung, Zeitarbeit und
Mini-Jobs. Fast jeder zweite (49,8 %) atypisch Beschäftigte erhielt
2010 einen Verdienst unter der Niedriglohngrenze. Einen besonders
hohen Niedriglohnanteil wiesen die geringfügig Beschäftigten mit 84,3
% auf. Bei Beschäftigten in Normalarbeitsverhältnissen lag der Anteil
hingegen bei 10,8 %. Als Normalarbeitsverhältnis gilt eine
unbefristete Beschäftigung mit über 20 Wochenarbeitsstunden, die
nicht als geringfügige Beschäftigung und nicht als Zeitarbeit
ausgeübt wird.
Niedriglohn hängt auch mit der Branche und der Tarifbindung in der
Branche zusammen. Bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern erhielt fast
ein Drittel der Beschäftigten einen Niedriglohn (31,0 %). Bei
tarifgebundenen Arbeitgebern waren es mit 11,9 % deutlich weniger.
Besonders hoch war 2010 der Anteil von Beschäftigten mit Niedriglohn
bei Taxifahrer/-innen (87,0 %), Friseurinnen und Friseuren (85,6 %)
und im Reinigungsgewerbe (81,5 %). Aber auch in Restaurants, Cafés
und Gaststätten (77,3 %), in Wäschereien und chemischen Reinigungen
(73,6 %) sowie in Kinos (73,5 %) gab es besonders viele Beschäftigte
mit Niedriglohn.
Erstmals konnte untersucht werden, ob auch Niedriglohnbezieher
Teile ihres Bruttoverdienstes per Entgeltumwandlung in eine
Betriebsrente investieren und so die staatliche Förderung nutzen. Nur
6,2 % der untersuchten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit
Niedriglohn betrieben 2010 Entgeltumwandlung. Das war deutlich
seltener als bei Beschäftigten mit mittlerem Verdienst (22,4 %) oder
mit hohem Verdienst (36,4 %). Wenn sich aber Beschäftigte mit
Niedriglohn zu einer Entgeltumwandlung entschlossen, dann
investierten sie vergleichsweise viel, und zwar im Mittel 4,1 % ihres
Bruttojahresverdienstes. Relativ betrachtet ist das mehr als bei
Beschäftigten mit mittlerem Verdienst (3,3 %) oder hohem Verdienst
(2,6 %).
Die Erhebung der Struktur der Arbeitsverdienste
(Verdienststrukturerhebung) 2010 basiert auf Angaben für 1,9
Millionen abhängig Beschäftigte in Betrieben des Produzierenden
Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs mit zehn und mehr
Beschäftigten. Sie wird alle vier Jahre von den statistischen Ämtern
durchgeführt. Die ausführlichen Unterlagen zur Pressekonferenz sowie
ergänzende Tabellen können unter www.destatis.de -> Presse & Service
-> Presse -> Pressekonferenzen abgerufen werden.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) ist im
Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter
www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Frauke Mischler,
Telefon: (0611) 75-2877,
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