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Unternehmen/Kraftloserklärung
Stockerau (euro adhoc) - Presse-Mitteilung
Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft startet
Kraftloserklärungsverfahren der effektiven Aktien
Stockerau, 10. September 2012. Die Maschinenfabrik HEID
Aktiengesellschaft hat in ihrer Hauptversammlung vom 7. August 2012
eine Satzungsänderung beschlossen, nach der künftig alle
ausgegebenen Inhaberaktien in Form von Sammelurkunden verbrieft
und bei einer Wertpapiersammelbank oder gleichwertigen
Institution
hinterlegt werden müssen. Diese Satzungsänderung erfolgte in Umsetzung der
zwingenden Bestimmungen des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2011.
Die derzeit noch in Umlauf befindlichen effektiven Aktienurkunden und
Zwischenscheine müssen von ihren Inhabern daher bis zum 11. Dezember 2012 bei
einer Bank zum Umtausch in depotverwahrte Inhaberaktien eingereicht werden (das
betrifft auch in Streifbanddepots verwahrte Aktien). Einreichstelle ist die
Erste Group Bank AG, Wien. Aktienurkunden, die bis zum Ende der Frist nicht zum
Umtausch eingereicht werden, werden für kraftlos erklärt werden. Die
Wahrnehmung der Rechte aus den Aktien wird Aktionären danach nur
noch möglich sein, wenn sie ihre Aktien in depotverwahrte Aktien
umgetauscht haben.
Aktionäre, deren Aktienurkunden nach Ablauf der Frist kraftlos
erklärt wurden, können die kraftlos erklärten Urkunden auch danach
auf unbestimmte Zeit bei der Erste Group Bank AG einreichen und
erhalten im Gegenzug depotverwahrte Inhaberaktien.
Weitere Details des Kraftloserklärungsverfahrens sind auf der
Homepage der Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft, www.heid.info,
dargestellt.
Rückfragehinweis:
Maschinenfabrik Heid AG
Heid-Werkstraße 13
2000 Stockerau
02266/712620
heid(at)aon.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft
Heid Werkstraße 13
A-2000 Stockerau
Telefon: 02266/712620
FAX: 02266/7126210
Email: heid(at)aon.at
WWW: www.heid.info
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000690151
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch