(ots) - Das Plenum des Europäischen Parlaments hat heute
die in den letzten 15 Monaten heftig diskutierte
Energieeffizienzrichtlinie final verabschiedet. Der von den
Verhandlungsdelegationen des Europäischen Parlaments, der dänischen
Ratspräsidentschaft und der Europäischen Kommission im Vorfeld
ausgehandelte Kompromiss hat das Ziel, die Energieeffizienz in der
Europäischen Union bis 2020 um 20 Prozent mittels konkreter Vorgaben
zu steigern. Mitgliedsstaaten werden durch die
Energieeffizienzrichtlinie verpflichtet, zahlreiche verbindliche
Maßnahmen umzusetzen. Für kommunale Energieversorgungsunternehmen
stehen dabei vor allem die Etablierung von
Energieeffizienzverpflichtungssystemen und der verstärkte Ausbau der
Kraft-Wärme-Kopplung im Fokus.
Kritisch sieht der Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
insbesondere die verpflichtende Einführung von
Energieeffizienzsystemen. Vereinfacht ausgedrückt sieht diese
Regelung vor, dass Energieversorger über Effizienzmaßnahmen
Energieeinsparungen in Höhe von jährlich durchschnittlich 1,5 Prozent
bei ihren Endkunden erzielen müssen. VKU-Hauptgeschäftsführer
Hans-Joachim Reck: "Diese Regelung gibt sehr ehrgeizige Ziele vor.
Daher ist es aus Sicht des VKU unabdingbar, dass die zur Verfügung
stehenden, aber teilweise gedeckelten Flexibilisierungs-maßnahmen
genau geprüft werden." Zu diesen Maßnahmen gehören, die Anerkennung
von Early-Actions, die Berücksichtigung der Effizienzpotenziale in
den Bereichen Netz und Erzeugung oder aber die Einrichtung eines
nationalen Energieeinsparfonds. "Wir fordern das federführende
Bundeswirtschaftsministerium daher auf, bei der Umsetzung Augenmaß
walten zu lassen und bereits bestehende, gut funktionierende
Strukturen im Energiedienstleistungsmarkt nicht zur gefährden."
Vielmehr müsse dafür gesorgt werden, "dass Stadtwerke ihren Beitrag
zur Erreichung des EU-Energieeffizienzziels 2020 leisten können.
Dafür müssen sie aber für bestimmte Programme, die helfen sollen, die
Effizienzmaßnahmen umzusetzen, auch den gleichen Zugang haben wie
andere Unternehmen und nicht - wie heute - teilweise von vornherein
ausgeschlossen werden."
Die Energieeffizienzrichtlinie muss im letzten Verhandlungsschritt
noch vom Ministerrat verabschiedet werden. Das erfolgt vermutlich auf
einem der nächsten Räte ohne weitere Aussprache. Nach Inkrafttreten
der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, diese in
nationales Recht umzusetzen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten
wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der
Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der
Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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