Viele geschĂ€digten Anleger fragen sich nun, nach den lang ersehnten Urteilen des Bundesgerichtshofs gegen Clerical Medical, ob damit auch ihre eigene Angelegenheit ein glĂŒckliches Ende findet.
(firmenpresse) - MĂŒnchen, 12.09.2012 - Nach den lang ersehnten Urteilen des Bundesgerichtshofs (kurz BGH) vom 11.07.2012 (AZ BGH IV ZR 164/11; IV ZR 122/11; IV ZR 151/11; IV ZR 268/10; IV ZR 471/10) stellt sich fĂŒr viele Betroffene die Frage, ob damit auch ihre eigene Angelegenheit ein glĂŒckliches Ende findet. KAP RechtsanwĂ€lte berichteten bereits in den vergangenen Wochen.
Viel wird in der Presse geschrieben, dass etwa die BGH Urteile grundsĂ€tzliche Bedeutung fĂŒr die einzelnen Anleger haben. FĂŒr KAP RechtsanwĂ€lte geschieht dies auch zu Recht, da der BGH in seinen Urteilen klarstellt, dass Clerical Medical (kurz CMI) fĂŒr eigene Pflichtverletzung zu haften hat und auch solche eigenen Pflichtverletzungen begangen hat. Clerical Medical weist in einer Stellungnahme jedoch darauf hin, dass den Urteilen immer Einzelfallentscheidungen zugrunde liegen. Dies fĂŒhrt in der Praxis dazu, dass Clerical Medical nicht von sich aus automatisch seine geschĂ€digten Versicherungsnehmer entschĂ€digt. Vielmehr muss jeder Anleger seine Rechte einzeln durchsetzen.
Im Nachgang zu den BGH Urteilen stellt sich so fĂŒr den einzelnen Anleger die Frage, wie die zustĂ€ndigen Landgerichte (kurz LG) in erster Instanz oder die Oberlandesgerichte (kurz OLG) in zweiter Instanz die FĂ€lle entscheiden.
Da KAP RechtsanwĂ€lte eine Vielzahl von Mandanten vertreten, konnten sie hier im letzten Monat eine eindeutige Tendenz feststellen. Das Oberlandesgericht Stuttgart etwa, dessen Urteile durch den BGH aufgehoben und an das Gericht zurĂŒckverwiesen wurden, fĂŒhrt nun tatsĂ€chlich Beweisaufnahmen durch. Allerdings trifft die Beweislast Clerical Medical, was fĂŒr den Anleger sehr gĂŒnstig ist. Voraussetzung einer solchen Beweisaufnahme ist dabei jedoch, dass Clerical Medical in seinen Gerichtsverfahren ausreichend dazu vortrĂ€gt, wie hier der Anleger beraten sein soll. Auch dies ist nicht zwangslĂ€ufig der Fall.
Auch andere Landgerichte folgen und fĂŒhren Beweisaufnahmen durch. Dies insbesondere Gerichte, die vor den BGH Entscheidungen die FĂ€lle bereits negativ abweisen wollten. So erhielten KAP RechtsanwĂ€lte eine Mitteilung des Landgericht Stade, dass die Kammer an der bisherigen Rechtsauffassung mit der Annahme der VerjĂ€hrung nicht mehr festhalten wird. Andere Landgerichte entscheiden bereits gleich positiv fĂŒr die Anleger. So hat in mehreren Verfahren das Landgericht Memmingen den Klagen der Clerical Medical GeschĂ€digten voll stattgegeben.
Viele Gerichte weisen nunmehr auch auf die Möglichkeit des Vergleiches hin. So raten etwa die Landgerichte MĂŒnchen I und Heidelberg dringend den Parteien, sich zu vergleichen. Zudem gibt das Landgericht MĂŒnchen I den Hinweis, dass Clerical Medical endlich dazu vortragen soll, zu welchem Zeitpunkt Clerical Medical welche Renditen, in welcher Höhe, fĂŒr welchen konkreten Pool fĂŒr realistisch angesehen hat. Dies dĂŒrfte aus Sicht von FachanwĂ€ltin Anja Appelt eine höchst unangenehme Aufgabe fĂŒr Clerical Medical bedeuten. KAP RechtsanwĂ€lte hatten bereits umfangreich in ihren Klageverfahren vorgetragen, dass Clerical Medical selbst die angesetzten 6 %, die der BGH Entscheidung in der Musterberechnung zugrunde gelegt wurden, aus deren Sicht nicht einmal fĂŒr realistisch hielt. Erst Recht keine 8,5 % oder sogar zweistellige Renditen, wie den Versicherungsnehmern versprochen wurde.
Auch das OLG Koblenz oder das LG Dresden weisen ausdrĂŒcklich darauf hin, dass hier wohl AnsprĂŒche aus Pflichtverletzungen bestehen dĂŒrften und rĂ€t Clerical Medical dringend zum Vergleich. Clerical Medical prĂŒft dies nun.
Die Tendenz ist damit nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eindeutig. Die Verfahren laufen fĂŒr die Anleger grundsĂ€tzlich sehr gut. Auch ein Vergleich mit Clerical Medical im gerichtlichen Verfahren kann fĂŒr viele Anleger eine denkbare Lösung sein, gerade auch dort, wo keine Rechtschutzversicherung besteht. Oder die Anleger greifen auf Prozessfinanzierer zurĂŒck, die vor dem Hintergrund dieser absolut positiven Entwicklung ihr Engagement verstĂ€rken und weiter Finanzierungen fĂŒr Klageverfahren vornehmen.
KAP RechtsanwĂ€lte als Kanzlei fĂŒr Anlegerrecht und Anlegerschutz haben sich auf die Vertretung geschĂ€digter Anleger spezialisiert. Die RechtsanwĂ€lte der Kanzlei verfĂŒgen ĂŒber langjĂ€hrige Berufserfahrung im Bereich des Anlegerschutzes fĂŒr Kapitalanlagen. An vielen wegweisenden Entscheidungen waren sie beteiligt und bringen diese Erfahrungen zum Vorteil ihrer Mandanten ein.
Die Partner, FachanwĂ€ltin fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Rechtsanwalt Thorsten Krause, haben Erfahrungen im Anlegerschutz, von der kreditfinanzierten Anlage ("Rentenmodell") ĂŒber alle Arten von Fonds (u.a. schiffsfonds, Solarfonds und Immobiliebfonds) bis hin zu atypischen stillen Gesellschaften.
Eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts MĂŒnchen, PR 1069