(ots) - Zur heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes über den dauerhaften Euro-Rettungsschirm
ESM erklärt der Präsident des Wirtschaftsrates der CDU e.V., Prof.
Dr. Kurt J. Lauk:
Bundesverfassungsgericht bestätigt: Keine unbegrenzte Haftung für
Deutschland und mehr demokratische Legitimierung durch das Parlament
Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob die vertraglichen
Grundlagen der EZB angepasst werden müssen.
"Die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Nachbesserungen zur
verbindlichen Haftungsbegrenzung auf 190 Mrd. Euro sowie zur
Sicherung der parlamentarischen Mitwirkungsrechte sind gut für die
Interessen der deutschen Steuerzahler und damit für Deutschland
insgesamt. Es ist klargestellt, dass jede weitere Ausweitung des
Rettungsschirmes einer parlamentarischen Zustimmung und damit der
demokratischen Legitimierung bedarf", so der Präsident des
Wirtschaftsrates der CDU, Prof. Dr. Kurt J. Lauk. "Ich begrüße, dass
das Gericht deutlich gemacht hat, dass es zu keinem weiteren
Abweichen von den Zielen einer europäischen Stabilitätsunion kommen
darf."
In Bezug auf den EZB-Beschluss vom 6. September 2012 zur
Wiederaufnahme von Anleihe-Käufen von Euro-Krisenstaaten bleibe
allerdings festzustellen: "So deutlich im Urteil die Position des
Bundesverfassungsgerichts in Hinsicht auf die Haftung Deutschlands
und die parlamentarische Beteiligung beim Europäischen Rettungsfonds
ESM ist, so unklar und offen bleibt die Berücksichtigung der Rolle
der Europäischen Zentralbank. Über grenzenlose Anleihekäufe nimmt sie
die Steuerzahler der einzelnen Nationalstaaten in Mithaftung, ohne
dafür über eine demokratische Legitimation zu verfügen."
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