PresseKat - EANS-News: voestalpine AG /Bericht des Vorstands der voestalpine AG gemäß § 171 Abs 1 iVm § 153

EANS-News: voestalpine AG /Bericht des Vorstands der voestalpine AG gemäß § 171
Abs 1 iVm § 153 Abs 4 AktG

ID: 720025

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
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Unternehmen/Bericht des Vorstands zur 2%igen Kapitalerhöhung

Linz (euro adhoc) - 1. Allgemeines In der am 1. Juli 2009
abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG wurde
der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 30.06.2014 das
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 152.521.231,38,
allenfalls in mehreren Tranchen, durch Ausgabe von bis zu 83.949.516
auf den Inhaber lautende Stück Stückaktien gegen Bareinzahlung
und/oder allenfalls unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende
Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines
mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms zu
erhöhen. Die jeweilige Ausübung, der Ausgabekurs und die
Ausgabebedingungen sowie ein etwaiger Ausschluss des Bezugsrechtes
sind vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich
durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu
beschließen (siehe § 4 Abs 2 der Satzung der voestalpine AG in der
Fassung vom 16. Dezember 2010).

Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand bisher nicht Gebrauch
gemacht.

2. Beschluss des Vorstands In Entsprechung der unter Punkt 1
angeführten Ermächtigung hat der Vorstand der voestalpine AG,
vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates, am 12. September
2012 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von




derzeit EUR 307.132.044,75 um EUR 6.177.190,90 auf EUR
313.309.235,65 durch Ausgabe von Stück 3.400.000 neuer auf den
Inhaber lautende Stückaktien mit einer Gewinnberechtigung ab 1. April
2012 zu erhöhen ("Kapitalerhöhung"). Dies entspricht einer Erhöhung
des Grundkapitals um (gerundet) 2%.

Der Ausgabebetrag pro Stückaktie wurde mit EUR 23,51 festgelegt und
ist zur Gänze in bar zu leisten. Der Ausgabebetrag entspricht dem
Durchschnitt der Börseschlusskurse der Aktie der voestalpine AG der
letzten 10 Handelstage vor Beschlussfassung durch den Vorstand am 12.
September 2012.

Zur Übernahme der Aktien aus der Kapitalerhöhung wurde ausschließlich
der Aktionär voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung mit
der Verpflichtung zugelassen, diese Aktien treuhändig entsprechend
den Bestimmungen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der voestalpine
für die am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der voestalpine
teilnehmenden Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der voestalpine
AG oder einer mit ihr verbundenen Gesellschaft zu halten. Das
Bezugsrecht sämtlicher anderer Aktionäre wurde ausgeschlossen.

3. Zum Ausschluss des Bezugsrechtes Das wichtigste Kapital eines
Unternehmens sind die Mitarbeiter. Ohne ihren Einsatz ist ein
wirtschaftlicher Erfolg nicht möglich. Dementsprechend hat die
voestalpine bereits im Jahr 2000 ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
eingeführt und dieses seither kontinuierlich ausgebaut. Aktuell hält
die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung 11,84% des
Grundkapitals der voestalpine AG. Ebenfalls im Wege der Stiftung
werden darüber hinaus rund 1% Privataktien von ehemaligen und
aktuellen Konzernmitarbeitern verwaltet.

Mit der Mitarbeiterbeteiligung der voestalpine wird einerseits ein
stabiler Aktionär der voestalpine AG ermöglicht. Andererseits wird
die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen sowie die
Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen erhöht und die Mitarbeiter
profitieren als Aktionäre vom Erfolg des Unternehmens.

Die Mitarbeiterbeteiligung der voestalpine basiert im Wesentlichen
auf einer Verwendung von Teilen der kollektivvertraglichen Lohn- und
Gehaltserhöhungen von Mitarbeitern zur Zuteilung in Aktien der
voestalpine AG, wobei in einem ersten Schritt Aktien von der
voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung erworben und auf
einem Eigenkonto gehalten werden. In einem zweiten Schritt werden die
Aktien an Mitarbeiter jährlich unter Berücksichtigung und Ausnutzung
steuerlicher Vorteile zugeteilt. Die an Mitarbeiter zugeteilten
Aktien werden von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung
Privatstiftung für die Mitarbeiter auf eigens für die Mitarbeiter
eingerichteten Treuhandkonten gehalten. Das Stimmrecht für sämtliche
von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung gehaltenen
Aktien (Eigenkonto, Treuhandkonten) wird von der voestalpine
Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung ausgeübt, die Dividenden aus
den an Mitarbeitern bereits zugeteilten Aktien stehen den
Mitarbeitern zu. Scheidet ein Mitarbeiter, welcher am
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teilgenommen hat, aus dem voestalpine
Konzern aus welchem Grund auch immer (z.B. Pensionierung) aus, erhält
dieser Mitarbeiter jene Aktien zur freien Verfügung, die die
voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung treuhändig für
sie/ihn gehalten hat. Das Beteiligungsausmaß der
Mitarbeiterbeteiligung an der voestalpine AG ist daher nicht
konstant, sondern verringert sich in Folge einer in jedem Unternehmen
bestehenden Mitarbeiterfluktuation.

Die Kapitalerhöhung im Ausmaß von (gerundet) 2% dient der Absicherung
der grundsätzlich vom Vorstand und auch der Belegschaft angestrebten
Beteiligung von zumindest 10% der Mitarbeiterbeteiligung am
Grundkapital der voestalpine AG. Zudem wird mit der Kapitalerhöhung
die Mitarbeiterbeteiligung (anfänglich) auf 13,57% (zuzüglich rund 1%
Privataktien) des Grundkapitals der voestalpine AG erhöht. Dieses
Beteiligungsausmaß wird sich künftig entsprechend der
Mitarbeiterfluktuation im voestalpine Konzern reduzieren, sofern die
voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung im Rahmen des
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms nicht weitere Aktien der voestalpine
AG erwirbt.

Gemäß § 153 Abs. 5 AktG stellt die vorrangige Ausgabe von Aktien der
Gesellschaft an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands
der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens einen ausreichenden
Grund für den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre dar. Der Ausschluss ist
darüber hinaus sachlich gerechtfertigt, da
(i) das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm und deren Absicherung aus den oben
angeführten Gründen im Interesse der voestalpine AG ist,
(ii) der Bezugsrechtssausschluss im Rahmen der Kapitalerhöhung geeignet ist,
das Ziel der Absicherung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der voestalpine zu
erreichen und keine Alternative besteht, durch die das genannte Ziel auch ohne
Bezugsrechtsausschluss in vergleichbarer effizienter Weise erreicht werden kann
sowie
(iii) der Ausschluss des Bezugsrechtes verhältnismäßig ist. Durch den relativ
geringen Umfang der Kapitalerhöhung wird nach Kenntnis des Vorstands kaum oder
nur geringfügig in Minderheitspositionen der Aktionäre eingegriffen und es
entstehen auch keine neuen Mehrheitspositionen. Ein vermögensrechtlicher
Nachteil entsteht den Aktionären nicht, da der Ausgabebetrag pro Aktie der
Durchschnitt der Börseschlusskurse der Aktie der voestalpine AG der letzten 10
Handelstage vor Beschlussfassung durch den Vorstand am 12. September 2012 ist.
Mit diesem Durchschnittskurs wird sichergestellt, dass der Ausgabebetrag pro
Aktie der Bewertung des Unternehmens an der Börse entspricht. Eine reale Gefahr
der Verwässerung der Mitgliedschaftsrechte von Aktionären besteht ebenfalls
nicht, da die Aktien der Gesellschaft höchst liquide sind und Aktionäre
jederzeit am Kapitalmarkt Aktien der Gesellschaft in einem solchen Ausmaß
erwerben können, das ihre Verwässerung des Stimmrechtsanteils ausgleicht.

Insgesamt ist somit der Ausschluss des Bezugsrechtes sachlich
gerechtfertigt.

Linz, im September 2012

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
DI Peter Fleischer
Head of Investor Relations
Tel.: +43/50304/15-9949
Fax: +43/50304/55-5581
mailto:peter.fleischer(at)voestalpine.com
http://www.voestalpine.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: voestalpine AG
voestalpine-Straße 1
A-4020 Linz
Telefon: +43 50304/15-9949
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Email: IR(at)voestalpine.com
WWW: www.voestalpine.com
Branche: Metallindustrie
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Datum: 12.09.2012 - 17:39 Uhr
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