(ots) -
Am Mittwoch, 12. September 2012, hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden, dass der Euro-Rettungsschirm ESM in Kraft treten kann,
der Hilfen für verschuldete Euro-Länder zur Verfügung stellen soll.
Allerdings muss sichergestellt werden, dass der deutsche Anteil von
190 Milliarden Euro nicht überschritten wird, es sei denn, das
Parlament stimmt dem ausdrücklich zu.
Dass das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat, finden 48
Prozent richtig, 39 Prozent sind mit der Entscheidung nicht
einverstanden (weiß nicht: 13 Prozent).
Nur 27 Prozent meinen, dass mit dieser Entscheidung die Interessen
Deutschlands ausreichend berücksichtigt werden, 61 Prozent sehen dies
nicht so (weiß nicht: 12 Prozent).
Eine deutliche Mehrheit (78 Prozent) bezweifelt, dass durch das
jetzt möglich gewordene Inkrafttreten des ESM die Lösung der
Eurokrise entscheidend vorankommt. Lediglich 16 Prozent glauben daran
(weiß nicht: 6 Prozent).
Die Umfrage wurde von der Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen
durchgeführt. Die Interviews wurden am 12. September 2012 bei 1013
zufällig ausgewählten Wahlberechtigten telefonisch erhoben. Die
Befragung ist repräsentativ für die wahlberechtigte Bevölkerung in
Deutschland. Der Fehlerbereich beträgt bei 1000 Befragten und einem
Anteil von 40 Prozent gut +/- drei Prozentpunkte und bei einem Anteil
von 10 Prozent gut +/- zwei Prozentpunkte.
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