(ots) - Wer einen Angehörigen pflegt, kann in
dieser Zeit oft nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten. Um
mögliche Nachteile für die Rente auszugleichen, werden Pflegezeiten
bei der Berechnung der gesetzlichen Rente berücksichtigt - allerdings
müssen Betroffene selbst aktiv werden. Darauf weist die Aktion
"Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. Die
Rentenversicherungsbeiträge übernimmt in dieser Zeit unter bestimmten
Voraussetzungen die zuständige Pflegekasse.
Dazu muss der "Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen
Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen" bei der
Beratungsstelle der Kranken- oder Pflegekasse oder des
Rentenversicherungsträgers ausgefüllt werden. Der Anspruch auf
Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ist an
mehrere Bedingungen geknüpft: Dazu gehört, dass die Pflegeperson den
Angehörigen nicht erwerbsmäßig und wenigstens 14 Stunden wöchentlich
in der häuslichen Umgebung pflegt. Neben der Pflege darf sie nicht
mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
Außerdem muss die Notwendigkeit der Pflege vom Medizinischen
Dienst der Krankenkassen oder der Gesellschaft für medizinische
Gutachten festgestellt werden. Um wie viel höher die gesetzliche
Rente dann später einmal ausfällt, hängt vom zeitlichen Aufwand und
der Pflegestufe ab.
Ausführliche Informationen zum richtigen Sparmix und Wissenswertes
rund ums Geldanlegen bietet die Initiative "Investmentfonds. Nur für
alle." unter www.nur-fuer-alle.de.
Diese Meldung ist Teil der Aktion "Finanzwissen für alle."
Über "Investmentfonds. Nur für alle."
"Investmentfonds. Nur für alle." ist eine im Oktober 2010
gestartete Initiative der deutschen Publikumsfondsgesellschaften. Sie
hat zum Ziel, über Fonds zu informieren und zu zeigen, was sie
wirklich sind: Eine Geldanlage, die sich für alle eignet - unabhängig
von Anlagetyp, Lebenssituation und Zukunftsplan. Die Initiative
informiert die Sparer in Deutschland anbieter- und produktneutral
unter anderem über die Internetseite www.nur-fuer-alle.de sowie auf
Facebook (www.facebook.com/nurfueralle) und über einen eigenen
YouTube-Kanal (www.youtube.com/nurfueralle).
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