(ots) - Das Urteil aus Karlsruhe zum Euro-Rettungsschirm
ESM war nicht anders zu erwarten. Die höchsten Richter Deutschlands
setzen mit ihrer Entscheidung ihre traditionelle Rechtsprechung zur
Europa-Politik fort. Im Grundsatz gibt es grünes Licht, aber ein
Dämpfer muss sein. Und der hatte auch gestern dieselbe Stoßrichtung:
Es geht um die Wahrung der Rechte des Parlaments, des Deutschen
Bundestags. Karlruhe ist eine neue Schärfung der Demokratie zu
verdanken. Das ist in Zeiten der rapiden Wandlungen in Europa nicht
nur ein sehr erfreuliches Ergebnis, sondern zugleich auch ein
notwendiges.
Fest steht: Der ESM ist im Einklang mit dem deutschen Grundgesetz
und die Haushaltshoheit des Bundestages war nicht beschnitten. Nicht
minder bedeutend ist der Richtungspfeil, den die Verfassungshüter
aufgestellt haben: Jede Änderung an der Haftungssumme Deutschlands
bedarf der Zustimmung der Volksvertreter. Und: Der ESM unterliegt
einer Informationspflicht. Das ist von zentraler Bedeutung.
Schließlich geht es um sehr viel Steuergelder, deren Verwendung einer
breiten Kontrolle bedarf.
Wichtig ist jetzt, dass schnell geklärt wird, ob auch die
Europäische Zentralbank (EZB) dieser Informationspflicht unterliegen
muss. Angesichts ihrer herausragenden Rolle bei der Euro-Rettung ist
das ebenso wünschenswert wie notwendig. Ohne den ESM wäre der Euro
möglicherweise bald gescheitert und dann die EU. Aber eine Rettung
sollte es mit absoluter Transparenz geben.
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