(ots) - Als viel zu niedrig kritisiert der Paritätische
Wohlfahrtsverband die nach Medienberichten für 2013 geplante
Regelsatzanpassung in Hartz IV um acht Euro. Die Anpassung beruhe auf
einer willkürlich kleingerechneten Datenbasis. Die Bundesregierung
begehe damit mutwillig einen erneuten Verfassungsbruch, klagt der
Verband. Nach Berechnungen des Paritätischen müsste ein
verfassungskonformer Regelsatz mindestens 420 Euro plus einmalige
Leistungen betragen.
"Seit Jahren rechnet die Bundesregierung den Regelsatzbedarf in
Hartz IV trickreich und willkürlich klein. Es ist ein Skandal, dass
sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts derart mutwillig
ignoriert und lieber einen erneute Rüge riskiert anstatt die
Leistungen endlich bedarfsgerecht anzupassen", kritisiert Ulrich
Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom 9. Februar
2010 die damaligen Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und den
Gesetzgeber aufgefordert, die Leistungen in einem sachgerechten
Verfahren neu zu ermitteln.
Die nach Medienberichten geplante Anpassung der Regelsätze um acht
Euro auf 382 Euro zum 1.1.2013 könne nicht darüber hinwegtäuschen,
dass die Berechnungsgrundlagen statistisch nicht haltbar und die
Leistungen für Hartz-IV-Empfänger im Ergebnis nach wie vor deutlich
zu niedrig seien. Nach Berechnungen des Paritätischen müsste ein
verfassungskonformer Regelsatz mindestens 420 Euro plus einmalige
Leistungen betragen, um das Existenzminimum abzudecken. "Alles was
die Bundesregierung für eine bedarfsgerechte und verfassungskonforme
Berechnung der Regelsätze für Erwachsene braucht, steht mit unseren
Gutachten längst zur Verfügung. Es geht hier allein um den
politischen Willen", so Schneider.
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