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14.09.2012
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Aufsichtsrat unter
Berücksichtigung des nicht unerheblichen Kostenrisikos entschieden,
gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft Klage auf
Schadenersatz zu erheben. Die Klage soll in den nächsten Wochen
eingereicht werden. Mit der Klage macht cash.life mehrere Ansprüche
auf Schadenersatz wegen verschiedener Sorgfaltspflichtverletzungen
aus §93 Abs.2 S.1 AktG geltend. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung,
dass die Sorgfaltspflichtverletzungen des Vorstands u.a. zur -
vorzeitigen Aufhebung und - vorzeitigen Kündigung von
Vertragsbeziehungen durch Kunden in den Jahren 2008 und 2009 geführt
haben. Der Schaden für die Gesellschaft besteht im entgangenen
(zukünftigen) Gewinn aus den Vertragsbeziehungen. Er beläuft sich in
der Summe auf rund 35 Mio. Euro und wird im überwiegenden Teil im
Rahmen der Deckung der D&O-Versicherung geltend gemacht.
Rückfragehinweis:
Herr Dr. Joachim Rumpf
Tel.: +49 (0) 89 286 953 236
E-Mail: Joachim.Rumpf(at)cashlife.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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