(ots) - Eine Anlegerin aus Norddeutschland hat jetzt die
Santander Bank AG beim Landgericht Lübeck verklagt. Der Grund:
Falschberatung beim Erwerb von Anteilen an dem Immobilien-Dachfonds
"Santander Vermögensverwaltungsfonds KapitalProtekt Substanz P". Die
Klägerin hatte auf Empfehlung der SEB Bank AG im November 2009 für
99.824,13 Euro Anteile an dem Dachfonds zu einem Kurs von 1.035,52
Euro pro Anteil erworben. Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn macht
dem Geldinstitut schwere Vorwürfe: "Die Bank hätte unsere Mandantin
beim Erwerb darauf hinweisen müssen, dass mehr als die Hälfte der
Zielfonds geschlossen waren und keine Anteile mehr zurückgenommen
haben."
Der "Santander Vermögensverwaltungsfonds KapitalProtekt Substanz
P" (ISIN: DE000SEB1AMA4) wurde am 1. September 2008 aufgelegt und
wird von der SEB Investment GmbH verwaltet. In den Fonds sind von den
Anlegern rund 288 Millionen Euro investiert worden. Der Dachfonds hat
die Gelder in verschiedene geschlossene Immobilienfonds - als
Zielfonds - angelegt. Darunter sind mit Stand per 31. Juli 2012 AXA
Immoselect (15,19 Prozent), der CS Euroreal (13,73 Prozent), der SEB
ImmoInvest (10,25 Prozent) und der KanAm Grundinvest (6,19 Prozent).
Insgesamt waren vor dem Beratungsgespräch, im Juni 2009, bereits
47,22 Prozent des Fondsvermögens in Wertpapieren angelegt, die seit
Oktober 2008 wirtschaftliche Schwierigkeiten hatten. Am 14. September
2012 wurden Anteile des Fonds an der Börse Hamburg zu einem Kurs von
550,00 Euro gehandelt.
"Auch Anleger, die ihre Anteile weiter halten wollen, werden
deutliche Verluste erleiden", warnt Hahn. "Wer jedoch den
entstehenden Schaden nicht hinnehmen will, kann bei Falschberatung
oder eventuell fehlerhaften Angaben im Prospekt Schadensersatz
geltend machen - gegen die beratende Bank und/oder die
Kapitalanlagegesellschaft", erläutert Hahn. In dem aktuellen Fall
würde die Santander Bank AG als Rechtsnachfolgerin der SEB Bank AG
verklagt.
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertritt zahlreiche Anleger
von offenen Immobilien- und Dachfonds. Nach einer Studie der
Ratingagentur Scope sollen bereits mehr als 90 Prozent der
Immobilien-Dachfonds von einer Schließung und Abwicklung betroffen
sein. Die Kanzlei hat erstinstanzlich beim Landgericht Frankfurt am
Main bereits zwei positive Urteile für Anleger von offenen
Immobilienfonds erstritten.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.
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