Der Wunsch nach einem Eigenheim ist verständlich. Sämtliche Arbeiten werden für sich selbst durchgeführt und im Alter bietet es enorme Sicherheiten. Der Kauf einer Immobilie ist zugleich auch mit vielen Kosten verbunden. Auch das Finanzamt besteuert Rechtsvorgänge über inländische Grundstücke und verlangt die Entrichtung einer Grunderwerbsteuer. Der Steuersatz hierfür hat sich 2012 erhöht. Hierüber informiert der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.
(firmenpresse) - Grunderwerbsteuer als Pflicht
Wer eine Immobilie kauft, muss sich mit zahlreichen Formalitäten auseinandersetzen und auch finanzielle Kosten tragen. Hierzu gehört auch, dass dem Finanzamt die
Grunderwerbsteuer (GrEStG) gezahlt werden muss. Wird eine Immobilie verkauft und es erfolgt eine vertragliche Bestätigung, wendet sich das zuständige Finanzamt an den Steuerschuldner. Das ist meist der Käufer, zwar kann auch der Verkäufer hierfür infrage kommen, aber meist wird sich einvernehmlich für den Käufer entschieden. Der erhobene Steuersatz muss innerhalb einer Frist an das Finanzamt überwiesen werden. Bevor dieser Betrag nicht an das Finanzamt geleitet wurde, erhält man auch keine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt. Diese ist nötig, damit der Eintragung des Grundstückserwerbers in das Grundbuch keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen. Eine Aufschiebung der Steuer ist im Falle der Grunderwerbsteuer nicht möglich. Die Höhe des zu entrichtenden Betrages richtet sich nach den geltenden Steuersätzen für das jeweilige Bundesland. Seit 2012 ist die Höhe der Grunderwerbsteuer angestiegen. Im höchsten Fall liegt sie bei 5 Prozent.
Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater
Rolfinckstraße 37
22391 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10
Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121
E-Mail: info(at)steuerberater-zielinski.de
Homepage: www.steuerberater-zielinski.de