Ist eine Betriebshaftpflicht für eine Gebäudereinigung wichtig ? Welche wichtige Zusatzleistungen gibt es zu beachten ?
(firmenpresse) - In einem kleinen Schadensbeispiel wird die Notwendigkeit klar. Ein Mitarbeiter einer Gebäudereinigung sollte eine ausführliche Grundreinigung eines Ladengeschäfts durchführen. Der Auftraggeber hatte dem Angestellten jedoch nicht mitgeteilt, dass das neu gelegte Parkett durch eine spezielle Anfertigung noch unbehandelt war. So benutzte der Mitarbeiter sein Standard-Reinigungsmittel und hat diesbezüglich einen derart hohen Schaden angerichtet, dass das Parket zum Großteil neu verlegt werden musste. Es wurden Sachschäden in Höhe von rund 8000 € festgestellt.
Die Betriebshaftpflicht schützt die Interessen des Unternehmens, wenn es durch Unaufmerksamkeit und fahrlässige Handlung unabsehbare Schäden an einer Sache oder Person verursacht werden. Doch es wird leider gerade bei der Gründung des Unternehmens oftmals übersehen, dass die Betriebshaftpflicht auch für die Gebäudereinigung durch einen umfangreichen und bedarfsgerechten Leistungskatalog für mehr Sicherheit sorgt.
Bei der Auswahl des Tarifes soll man deshalb auf die komplette Leistungsübersicht des gewählten Tarifs achten, um nach dem Vertragsabschluss zu jeder Zeit sicher zu sein, dass auch alle wichtigen Leistungen enthalten sind. Besonders sollte auf die Tätigkeitsbeschreibung geachtet werden. Dabei sind folgende Bereiche zu unterscheiden: Gebäudereinigung (Büroreinigung, Treppenreinigung und ähnliches), Fensterreinigung, Fassadenreinigung, sowie Rohr- und Abflussreinigung. In vielen Betriebshaftpflichtversicherungen für Gebäudereinigung wird auch die Tätigkeit Winterdienst mitversichert.