(ots) - Das Landgericht Limburg a. d. Lahn hat heute bei
einem Gerichtstermin im Verfahren eines Anlegers gegen AWD wegen
angeblich überhöhter Provisionen den Unternehmer Carsten Maschmeyer
als Zeugen gehört. Der zu klärende Sachverhalt bezog sich auf die
Unterstellung, es habe bei der Vermittlung von Finanzprodukten
Provisionen von 15 Prozent gegeben, die besondere
Aufklärungspflichten der Berater an den Anleger erfordert hätten.
Herr Maschmeyer, der seine Anteile an AWD im Jahr 2007 vollständig
verkauft hat und nicht mehr im Unternehmen tätig ist, hat als Zeuge
zum wiederholten Mal bestätigt, dass es während seiner Zeit beim AWD
keine überhöhten Provisionen gegeben hat. Bereits vor einigen Wochen
war Herr Maschmeyer als Zeuge bei einer Verhandlung am
Oberlandesgericht Köln geladen und hatte bestätigt, dass die
Provisionshöhe immer den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen hat -
hier sind am 30. August 16 Klagen abgewiesen worden.
Zum Jahreswechsel waren aufgrund des Eintritts der endgültigen
Verjährung zahlreiche Anlegerklagen eingereicht worden. Insgesamt
sind rund 200 dieser Klagen von Gerichten abgewiesen worden, 200
weitere wurden zurückgenommen.
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Ãœber Carsten Maschmeyer
Carsten Maschmeyer ist Unternehmer, Berater und Finanzinvestor.
Nach seinem Medizinstudium gründete er 1988 den unabhängigen
Finanzoptimierer AWD, der im Jahr 2000 an die Börse gebracht wurde
und in den MDAX aufstieg. 2007 trennte sich Carsten Maschmeyer von
seinen AWD-Anteilen und ist dort nicht mehr tätig. Er ist an
zahlreichen Unternehmen in verschiedenen Branchen beteiligt und hat
diverse berufliche Schwerpunkte, unter anderem als Geschäftsmann und
Berater für Entscheidungsträger und Finanzkonzerne.
Pressekontakt:
Sarah Rötzer
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