(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Unternehmen
Wien (euro adhoc) - Frauenthal Holding AG
Wien, FNÂ 83990Â s
Zweite Aufforderung zur
Einreichung von Aktienurkunden
ISINÂ AT0000762406
Inhaberaktien lautend auf den Nennbetrag von je ATSÂ 100,--
ausgestellt von FRAUENTHAL KERAMIK Aktiengesellschaft,
nunmehr Frauenthal Holding AG
Auf die Aktien der Frauenthal Holding AG kommen die Bestimmungen von
§ 10 AktG idF des GesRÄG 2011 zur Anwendung, wonach sämtliche
Inhaberaktien in einer, ggf in mehreren Sammelurkunden zu verbriefen
und die Sammelurkunde(n) bei einer Wertpapiersammelbank nach § 1 Abs
3 DepotG (Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft) oder
einer gleichwertigen ausländischen Einrichtung zu hinterlegen sind.
Die Frauenthal Holding AG hat im Zuge der Zulassung ihrer Aktien zum
Handel an der Wiener Börse im Juni 1991 effektive Aktienurkunden,
d.h. in Einzelurkunden verbriefte Aktien, ausgegeben. Die Frauenthal
Holding AG ist gemäß § 10 Abs 2 AktG idF GesRÄG 2011 verpflichtet,
alle noch im Umlauf befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive
Aktienurkunden) durch eine Sammelurkunde zu ersetzen, und
erforderlichenfalls nicht eingereichte Inhaber- Aktienurkunden
(effektive Stücke) gemäß § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos
zu erklären. Die entsprechende Genehmigung des Handelsgerichts Wien
ist mit Beschluss vom 26. Juli 2012 erteilt worden. Wir fordern daher
alle Aktionäre der Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende
Stammaktien der Gesellschaft in effektiven Aktienurkunden halten,
auf, die Aktienurkunden samt Kupon Nr. 20 inkl. Mantel
ab Montag, 20. August 2012
bei der UniCredit Bank Austria AG
1010 Wien, Schottengasse 6-8,
als Einreichstelle oder im Wege der depotführenden Kreditinstitute
während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Dies betrifft
1.215 Inhaberaktien verbrieft durch 1.215 Aktienurkunden wie folgt: -
jede Aktienurkunde lautet auf einen Nennbetrag von ATSÂ 100,--,
entspricht 1 Stückaktie, - die Aktienurkunden tragen die Nummern 1,
2, 42 - 104, 1.001, 1.002, 1.101 - 1.300, 16.051 - 16.060, 16.501 -
16.600 und 24.001 - 24.838, - die Aktienurkunden wurden ausgestellt
von FRAUENTHAL KERAMIK Aktiengesellschaft, nunmehr Frauenthal Holding
AG.
Von Aktionären, deren Aktien von einem Kreditinstitut in einem
Girosammel- Wertpapierdepot verwahrt werden, ist nichts zu
veranlassen. Aktionäre, deren Aktien in einem Streifbanddepot bei
einem Kreditinstitut verwahrt sind, werden aufgefordert, dieses
Kreditinstitut anzuweisen, die verwahrten Aktienurkunden zum Umtausch
einzureichen. Anstelle der eingereichten effektiven Aktienurkunden
erhält jeder Aktionär entsprechend seiner bisherigen Beteiligung am
Grundkapital der Gesellschaft Miteigentum am Sammelbestand der Aktien
der Gesellschaft bei der Oesterreichischen Kontrollbank
Aktiengesellschaft. Den Aktionären wird eine entsprechende
Depotgutschrift über dieselben Stammaktien ISIN AT0000762406, die der
betreffende Aktionär bisher hielt, auf ein vom Aktionär
bekanntzugebendes Girosammel-Wertpapierdepot erteilt. Ein Anspruch
auf Einzelverbriefung ist gemäß § 10 AktG idF GesRÄG 2011
ausgeschlossen. Weiters weisen wir die Inhaber effektiver
Aktienurkunden darauf hin, dass es für eine korrekte steuerliche
Behandlung entsprechend den §§ 27ff. EStG 1988 erforderlich ist,
einen allfälligen Erwerb vor dem 1.1.2011 gegenüber der
depotführenden Stelle durch Vorlage der historischen
Ausfolgungsbelege mit den übereinstimmenden Aktiennummern
nachzuweisen. Die Frauenthal Holding AG übernimmt keine Verantwortung
für die korrekte steuerliche Behandlung durch die depotführenden
Stellen. Ab 28. November 2012 werden an der Wiener Börse nur mehr die
in Sammelurkunden verbrieften Stücke mit der ISIN AT0000762406 für
Inhaberaktien notiert und gehandelt. Die effektiven auf Inhaber
lautenden Aktienurkunden der Gesellschaft, die nicht bis spätestens
zum 27. November 2012 (einschließlich dieses Tages) eingereicht
werden, werden nach § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos
erklärt werden. Auf die entsprechende Genehmigung des Handelsgerichts
Wien mit Beschluss vom 26. Juli 2012 wird nochmals verwiesen.
Wien, im September 2012
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG
Dr. Martin Sailer
E-Mail: m.sailer(at)frauenthal.at
Mag. Erika Hochrieser
E-Mail: e.hochrieser(at)frauenthal.at
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Unternehmen: Frauenthal Holding AG
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Telefon: +43 1 505 42 06
FAX: +43 1 505 42 06 -33
Email: holding(at)frauenthal.at
WWW: www.frauenthal.at
Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406, AT0000492749
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch