(ots) -
Am 20. September ist Weltkindertag - dieser rückt die Rechte von
Kindern weltweit in den Vordergrund. Ein aktuelles Thema in
Deutschland ist das knappe Betreuungsangebot: Derzeit fehlen rund
130.000 Kita-Plätze, schätzt das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ).
Allerdings soll ab August 2013 jedes Kind von ein bis drei Jahren
einen Rechtsanspruch auf Betreuung haben. Doch das geringe Angebot
bedeutet für viele Eltern dennoch eine mögliche Ablehnung. "Sollte
die Bewerbung auf einen Kita-Platz abgelehnt werden, können Eltern
den Rechtsweg beschreiten", so die Experten der Deutschen
Vermögensberatung (DVAG). Dabei zeigt sich immer wieder, dass
Menschen mit einer Rechtsschutzversicherung notfalls selbstbewusster
für ihre Rechte eintreten. Die DVAG zeigt, wie eine
Rechtsschutzversicherung Eltern deutlich entlasten kann.
Klage auf Schadensersatz möglich
Eltern können ihren Anspruch auf Kindertagesbetreuung erst auf dem
Rechtsweg einfordern, wenn ihre Kita-Bewerbung abgelehnt wurde - und
wenn sie erfolglos Widerspruch beim Jugendamt eingelegt haben. Gibt
es jedoch keine offenen Kita-Plätze mehr, kann auch die zuständige
Kreisverwaltung wenig tun. Dann bleiben den Eltern nur teure
Alternativen, wie zum Beispiel eine Tagesmutter. Die Mehrkosten, die
über eine solche private Lösung anfallen, können Eltern allerdings
über eine Schadensersatzklage beim Verwaltungsgericht zurückfordern.
"Eine bestehende private Rechtsschutzversicherung ermöglicht den
Eltern, die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten abzudecken.
Eltern sollten deshalb frühzeitig das persönliche Gespräch mit einem
Vermögensberater suchen, um später im Ernstfall gut abgesichert zu
sein", erklären die Experten der DVAG.
Umsetzung des Rechtsanspruchs vielerorts unterschiedlich
Die praktische Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung
fällt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus. "Generell
sollten Eltern sich erkundigen, welche konkreten Richtlinien für
ihren persönlichen Fall gelten. Dazu gehört auch, dass gewisse
Einschränkungen wie die Aufnahme in eine Warteliste oder auch
zumutbare Fahrtwege in Kauf genommen werden müssen", so Anja-Mareen
Decker, Rechtsexpertin der Advocard Rechtsschutzversicherung. Sollten
die Kita-Plätze im Spätjahr 2013 trotz Rechtsanspruch auf
Kindertagesbetreuung nicht ausreichen, ist damit zu rechnen, dass
Familien ihre Ansprüche zunehmend vor Gericht geltend machen müssen.
Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)
Mit ihren über 37.000 haupt- und nebenberuflichen
Vermögensberatern betreut die Deutsche Vermögensberatung fast 6
Millionen Kunden rund um die Themen "Vermögen planen - Vermögen
sichern - Vermögen mehren." Der 1975 von Prof. Dr. Reinfried Pohl
gegründete Finanzvertrieb bietet umfassende und branchenübergreifende
Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem
Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau für jeden!". Im Geschäftsjahr
2011 erzielte die DVAG Umsatzerlöse in Höhe von rund 1.111,1
Millionen Euro und einen Jahresüberschuss von über 171,1 Millionen
Euro. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie
unter http://www.dvag-aktuell.de.
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