Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot / Man muss die Dauer nicht ausnutzen, sollte sich aber vollständig auskurieren
(ots) - Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die
Einschätzung eines Arztes, wie lange man voraussichtlich pausieren
sollte. Wer sich vorher wieder fit fühlt, kann durchaus wieder
arbeiten gehen, ohne befürchten zu müssen, dass dies seinen Kranken-
oder Unfallversicherungsschutz beeinträchtigt, erklärt der
Rechtsanwalt Thomas Eschle im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".
Man sollte aber den Arzt fragen, ob etwas gegen die Wiederaufnahme
der Arbeit spricht. "Wenn Sie wieder zur Arbeit erscheinen, verliert
die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihre Gültigkeit", erklärt der
Jurist. Eine förmliche Gesundschreibung gebe es nicht.
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Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
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Datum: 19.09.2012 - 08:00 Uhr
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