(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4
EINBERUFUNG
Die Aktionärin Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft,
Wien, FN 80286 v, hat die Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung gemäß § 105 Abs 3 AktG verlangt.
Aufgrund dieses Einberufungsbegehrens laden wir hiermit unsere
Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 11. Oktober 2012 um 09.30 Uhr
in der EMS Lounge, Dietrichgasse 25, 1030 Wien, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post
Aktiengesellschaft ein.
Die Unterlagen und Informationen für die Hauptversammlung sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir verfügbar.
Angesichts der erwartet kurzen Dauer dieser Hauptversammlung bitten
wir um Verständnis, dass lediglich für Erfrischungen gesorgt wird.
I. TAGESORDNUNG
Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
II. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 1. Oktober 2012 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
8. Oktober 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss, nachzuweisen. Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75 Per
E-Mail: anmeldung.post(at)hauptversammlung.at Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT599; unbedingt ISIN AT0000APOST4 im Text angeben) Per
Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Post HV, Waldgasse
9, 2443 Stotzing
III. Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), -
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, ISIN AT0000APOST4, - Depotnummer andernfalls eine
sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung
bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss
sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 1. Oktober 2012
beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher und englischer
Sprache entgegen genommen.
IV. ABSTIMMUNG PER BRIEF Jeder Aktionär ist berechtigt an der
kommenden Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß §
19 der Satzung und § 127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat
schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die Unterlagen zur
Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt,
Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie diese
bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu
folgenden Zeiten an: Montag - Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9
Uhr - 13 Uhr. Die Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind
spätestens am 20. September 2012 auf der Internetseite unter
www.post.at/ir abrufbar. Der Aktionär hat auf dem Formular
(Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des
Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der
Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung
durch den Aktionär. Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift
versehene Formular (Stimmzettel) muss spätestens am 10. Oktober 2012
bei Notar Dr. Rupert Brix an dessen Postadresse Seilerstätte 28, 1010
Wien, als Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post
Aktiengesellschaft für Zwecke der Briefwahl zugehen. Notar Dr. Rupert
Brix wird den Zeitpunkt des Einlangens auf dem Stimmzettel bzw. auf
dem Kuvert vermerken und sicherstellen, dass das Stimmverhalten bei
der Abstimmung per Brief weder Vorstand und Aufsichtsrat noch den
übrigen Aktionären vor der Abstimmung in der Hauptversammlung bekannt
wird. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass abgegebene
Stimmen per Briefwahl nichtig sind, wenn der Beschluss in der
Hauptversammlung mit einem anderen Inhalt gefasst wird als im
Formular (Stimmzettel) vorgesehen. Die Gesellschaft wird
erforderlichenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.post.at/ir ein neues Formular (Stimmzettel) zur Verfügung
stellen, sollten bis spätestens 22. September 2012 zulässige Anträge
von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung im Sinne von § 109 AktG
und/oder bis spätestens 2. Oktober 2012 zulässige Beschlussvorschläge
von Aktionären zur Tagesordnung im Sinne von § 110 AktG einlangen.
Aktionäre, die per Brief abstimmen, können naturgemäß auf Vorgänge in
der Hauptversammlung nicht reagieren und über dort gestellte neue
Anträge nicht abstimmen. Im Falle einer bereits erfolgten Stimmabgabe
per Brief kann unter Verwendung des von der Gesellschaft zu diesem
Zweck auf ihre Internetseite zur Verfügung gestellten Formulars
(Widerruf) diese Stimmabgabe widerrufen werden. Für die
Rechtswirksamkeit des Widerrufs genügt es, wenn der Widerruf Notar
Dr. Rupert Brix per Telefax unter +43 (0) 1 512 46 11 - 28 spätestens
am 10. Oktober 2012, vor Tagesablauf, zugeht. Erscheint ein Aktionär
zur Hauptversammlung, der seine Stimme bereits im Wege der Abstimmung
per Brief abgegeben hat, kann er sein Stimmrecht nur dann in der
Hauptversammlung ausüben, wenn er rechtzeitig, d.h. spätestens am 10.
Oktober 2012 wie oben näher beschrieben seine Stimmabgabe widerrufen
hat. Andernfalls kann der Aktionär in der Hauptversammlung ohne Recht
auf Ausübung seiner Aktionärsrechte teilnehmen, d.h. diesem Aktionär
steht kein Rede- und Fragerecht, kein Antragsrecht und insbesondere
kein Stimmrecht oder Widerspruchsrecht zu. Ein Aktionär, der an der
Abstimmung per Brief teilgenommen hat, kann auf dem Stimmzettel
gleichzeitig vorsorglich Widerspruch gegen einen in der
Hauptversammlung zu fassenden Beschluss erklären. Eine darüber hinaus
gehende Möglichkeit des Widerspruchs besteht nicht. Ausdrücklich wird
darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Abstimmung per Brief
der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist, d.h., dass
der Gesellschaft eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG spätestens am
8. Oktober 2012 unter einer der oben genannten Adressen zugeht.
Aktionäre, die im Wege der Abstimmung per Brief an der
Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen daher - genauso wie
Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen -
für die rechtzeitige Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG im Sinne der obigen Ausführungen
Sorge tragen.
V. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter
zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen)
Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 10. Oktober 2012, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der
nachstehenden Adressen zugehen: Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75
Per E-Mail: anmeldung.post(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht
in Text-form, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Post HV,
Waldgasse 9, 2443 Stotzing Am Tag der Hauptversammlung
ausschließlich: Persönlich: Bei der Registrierung zur
Hauptversammlung am Versammlungsort Die vorstehenden Bestimmungen
gelten sinngemäß für den Widerruf der erteilten Vollmacht. Ein
Vollmachtsformular (bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht)
wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.post.at/ir abrufbar. Hat ein Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Gesellschaft, die Mitglieder des Vorstands bzw. die Mitglieder des
Aufsichtsrats eine ihr/ihnen für die Ausübung der Aktionärsrechte in
der Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben
werden. Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens
IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die
Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der
Gesell-schaft unter www.post.at/ir ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben
genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von
Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA
unter Tel. +43 1 8763343 - 30, +43 664 2138740, Fax +43 1 8763343 -
39 oder E-Mail michael.knap(at)iva.or.at. Der Aktionär hat Herrn Dr.
Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein
von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das
Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte
beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprü-chen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von
Anträgen entgegennimmt.
VI. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß §§ 109, 110 und 118
AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
22. September 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Haidingergasse 1,
1030 Wien, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7)
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1
% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 2. Oktober 2012 der
Gesellschaft entweder per Post an Österreichische Post AG, zHd.
Investor Relations, Haidingergasse 1,1030 Wien, oder per Telefax an
Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Faxnummer +43
(0)57767-30409 zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich
ist. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach
den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens am 20. September
2012 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir
zugänglich.
VII. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen
sind spätestens am 20. September 2012 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.post.at/ir zugänglich: - Einberufungsverlangen
gemäß § 105 Abs 3 AktG des Aktionärs Österreichische Industrieholding
Aktiengesellschaft, - Wahlvorschlag des Aktionärs Österreichische
Industrieholding Aktiengesellschaft, - Lebenslauf und Erklärung des
Kandidaten gemäß § 87 Abs 2 AktG, - Unterlagen zur Briefwahl
(Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt), - Formulare
für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer
Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung.
VIII. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Gemäß § 106 Z 9
Aktiengesetz wird bekannt gegeben, dass 67.552.638 Stück auf Inhaber
lautende Stückaktien im Umlauf sind und jede Stückaktie eine Stimme
gewährt. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn
der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08.30 Uhr.
Wien, im September 2012
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Österreichische Post AG
DI Harald Hagenauer
Leiter Investor Relations & Corporate Governance
Tel.: +43 (0) 57767 30400
harald.hagenauer(at)post.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: Österreichische Post AG
Haidingergasse 1
A-1030 Wien
Telefon: +43 (0)57767-0
Email: investor(at)post.at
WWW: www.post.at
Branche: Transport
ISIN: AT0000APOST4
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch