(ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert den
Gesetzgeber zum Handeln auf, damit eine Steuerpflicht von kommunalen
Kindergärten vermieden wird. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer
heutigen Entscheidung eine Kita der Körperschaftssteuer unterworfen.
"Der Gesetzgeber muss jetzt handeln", sagte
DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.
Wir wollen den Rechtsanspruch für eine Kinderbetreuung unter drei
Jahren ab dem 1.8.2013 erfüllen. Das wird aber deutlich erschwert,
wenn jetzt zusätzliche Steuerpflichten und die damit verbundene
Bürokratie auf die Kommunen zukommen. Die Kommunen haben die
gesetzliche Pflicht Kinderbetreuung zu organisieren und anzubieten.
Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, die keine Steuerpflichten auslösen
darf.
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