(ots) - Heute erhalten Abiturienten im Auswahlverfahren
von Hochschulstart (ehemals ZVS) die Bescheide für die begehrten
Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin. Für Psychologie und andere
NC-Fächer erfolgt der Versand ebenfalls in diesen Tagen.
Durch die doppelten Abiturjahrgänge und die Aussetzung der
Wehrpflicht wird der Kampf um einen Studienplatz erschwert. Die
Bewerberzahlen sind bis zu 50% angestiegen, so dass auch bislang
zulassungsfreie Fächer durch einen Numerus clausus (NC) und Wartezeit
beschränkt werden - die weitere Verschärfung dieser Einschränkungen
in den nächsten Jahren ist so gut wie sicher. Die Folge ist, dass
bereits jetzt viele Studienplatzbewerber mit einer Wartezeit von bis
zu 7 Jahren rechnen müssen.
"Hier kann die Studienplatzklage helfen", sagt Rechtsanwalt Dirk
Naumann zu Grünberg, der über 8.000 solcher Verfahren deutschlandweit
bereits betreut hat: "Viele Abiturienten wissen nicht, dass man sich
in jedem zulassungsbeschränkten Fach einklagen kann - egal welche
Note man hat und wo man sich beworben hat."
Bei der Studienplatzklage wird nicht erst gegen den
Ablehnungsbescheid geklagt. Es wird vielmehr unabhängig davon den
Hochschulen nachgewiesen, dass sie noch freie Studienplätze haben.
Diese Studienplätze kommen dann nicht in das normale
Bewerbungsverfahren, sondern müssen von den Universitäten dann
exklusiv an die erfolgreichen Studienplatzkläger vergeben werden.
"Bei einer Studienplatzklage spielt die Abiturnote in den meisten
Fällen sogar gar keine Rolle", sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu
Grünberg. "Aber: Jedes Jahr warten viele Abiturienten noch zu lange
auf die Ablehnungsbescheide und verpassen dabei wertvolle
Klage-Chancen. Spätestens bis 1. Oktober sollte die Studienplatzklage
geplant werden, damit die frühen Fristen eingehalten werden können."
Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen,
Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite
www.uni-recht.de abrufbar.
Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul, Prüfungs- und Berufsrecht
Innocentiastrasse 23
20144 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50
Telefax (040) 413 08751
eMail: info(at)uni-recht.de
Internet www.uni-recht.de
Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 8.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin. Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern
bundesweit aus allen Teilen Deutschlands. Ãœber Rechtsanwalt Dirk
Naumann zu Grünberg ist als bekannten Studienplatzklage-Anwalt
bereits in den Tagesthemen sowie in Focus, Spiegel, Berliner
Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen Medien berichtet
worden.