(ots) - Die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention ruft den Gesetzgeber auf, bei der
anstehenden Wahlrechtsreform zwei Gruppen von Menschen mit
Behinderungen, denen bisher das aktive und passive Wahlrecht versagt
wird, zu berücksichtigen. "Behinderte Menschen dürfen in einem
Rechtsstaat von einem so wesentlichen politischen Vorgang wie einer
Bundestagswahl nicht ausgeschlossen werden", kritisierte Valentin
Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, die geltenden Bestimmungen.
Das Wahlrecht wird bislang Menschen verweigert, für die eine
Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde, oder die im
Rahmen eines Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus
untergebracht sind.
Diesen Menschen bleibe es infolge Paragraph 13 Bundeswahlgesetz
und Paragraph 6a Europawahlgesetz verwehrt, über die Zusammensetzung
ihrer Volksvertretung in Bund und Europa mitzuentscheiden, so
Aichele. Dieser Zustand sei mit Artikel 29 der
UN-Behindertenrechtskonvention nicht in Einklang zu bringen und damit
völkerrechts- und verfassungswidrig. Menschenrechtlich bestehe hier
zwingender Handlungsbedarf. "Die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention ersucht daher den Deutschen Bundestag,
das Bundeswahlgesetz dahingehend zu ändern, dass allen Menschen mit
Behinderungen die Teilhabe mit der nächsten Bundestagswahl möglich
ist", so der Menschenrechtsexperte.
Es handele sich um eine schätzungsweise fünfstellige Zahl
behinderter Menschen, erklärte Leander Palleit, wissenschaftlicher
Mitarbeiter der Monitoring-Stelle und Autor der soeben erschienenen
Publikation "Deutschland braucht endlich ein inklusives Wahlrecht".
Im europäischen Vergleich hinke Deutschland deutlich hinterher, was
die politische Teilhabe von Menschen mit geistigen Behinderungen
betreffe, so Palleit. Die Monitoring-Stelle schlage daher vor, im
Zuge der Ãœberarbeitung des Bundeswahlgesetzes die entsprechen
Paragraphen ersatzlos zu streichen.
Publikation:
Leander Palleit: Deutschland braucht endlich ein inklusives
Wahlrecht. Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin, "aktuell"
05/2012, September 2012
http://ots.de/zlJDo
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurde auf
Vorschlag der Bundesregierung im Jahr 2009 im Deutschen Institut für
Menschenrechte in Berlin eingerichtet. Sie hat den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen
sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
zu begleiten.
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
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E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de