Den Anlegern des DFH Beteiligungsangebots 64 drohen nach aktuellen Presseberichten der Verlust ihres investierten Kapitals und die Insolvenz des Fonds.
(firmenpresse) - Bereits im Frühjahr 2012 erfuhren die DFH Anleger, dass die Sanierung des wirtschaftlich angeschlagenen Fonds gescheitert ist. Nun sollen sie den bereits erhaltenen Ausschüttungen an den Fonds zurückzahlen.
Die betroffenen DFH Anleger, welche mit einer Rückzahlungsforderung konfrontiert wurden, sollten sich umgehend mit der Deutschen Anlegerstiftung in Verbindung setzen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung, kann diese feststellen, welche Ansprüche ihnen zustehen. Bei den Beratungsgesprächen passieren oft Fehler, welche Schadensersatzansprüche auslösen können. Zu solchen Fehlern zählt eine fehlende bzw. fehlerhafte Aufklärung über die bestehenden Risiken, z. B. das Verlustrisiko einer Fondsbeteiligung.
Die Deutsche Anleger Stiftung sieht ihren Zweck in der Hilfe für geschädigte Kapitalanleger. Die Stiftung unterstützt alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer Anlage haben. Sollte ein Anleger anwaltliche Hilfe benötigen, vermittelt unsere Anlegerbetreuung auf Anfrage einen Kontakt zu Experten, die in dem betroffenen Rechtsgebiet tätig sind und langjährige Erfahrung vorweisen können. Die Arbeit der Fachleute kann so für eine Mehrzahl von Fällen verwandt werden und macht damit die Bearbeitung effektiver und auch billiger. Diese Fachleute sind in der Lage, auch umfassende Rechtsfälle mit einer Vielzahl von Geschädigten zu bearbeiten. Dabei unterstützt die Stiftung ausschließlich Verbraucher und Anleger. Die Stiftung arbeitet nicht mit Banken oder Anbietern von Finanzdienstleistungen zusammen. Die Stiftung ist als treuhänderische Stiftung in ihrer Bewertung frei und unabhängig. Die Mitarbeiter sind selbst Anleger mit entsprechenden Erfahrungen. Sie sind ehrenamtlich tätig und verlangen keinerlei Entlohnung für ihre Tätigkeit. Die Stiftung existiert auch nicht zum Selbstzweck. Anleger müssen keine Beitrittsgebühren oder Ähnliches an die Stiftung entrichten. Im Vordergrund steht die Nutzung des Portals und nicht die Mitgliedschaft der Anleger.