Der Schiffsfonds MS Blankenese des Hamburger Elbe Emissionshauses (EEH) muste kürzlich Insolvenz anmelden.
(firmenpresse) - Der zwischen 2007 und 2008 vertriebene Schiffsfonds MS MPC Blankenese befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Nunmehr musste die Fondsverwaltung beim zuständigen Insolvenzgericht den Insolvenzantrag stellen. Das Frachtschiff MS MCP Blankenese wurde der vorläufigen Zwangsverwaltung unterstellt. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens drohen den Anlegern hohe Verluste ihres investierten Kapitals.
Die betroffenen Anleger können ihr investiertes Kapital dennoch retten, indem Sie Ansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen. Möglicherweise bestehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegen eine beratende Bank bzw. den Fondsvermittler. Solche Ansprüche sind gegeben, wenn der Anleger bei der Anlageberatung nicht hinreichend über die typischen Risiken einer Schiffsfondsbeteiligung aufgeklärt worden ist. Zu den Risiken eines Schiffsfonds zählen die Ungeeignetheit als Altersvorsorge, die mangelnde Weiterveräußerbarkeit der Anteile auf dem Zweitmarkt oder die hohen Weichkosten. Bei der Vermittlung des Fonds muss ebenfalls über die gezahlten Provisionen aufgeklärt werden.
Anleger des Schiffsfonds EEH MS MCP Blankenese, die das Gefühl haben, nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt worden zu sein, sollten sich schnellstmöglich bei der Deutschen Anlegerstiftung melden.
Die Deutsche Anleger Stiftung sieht ihren Zweck in der Hilfe für geschädigte Kapitalanleger. Die Stiftung unterstützt alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer Anlage haben. Sollte ein Anleger anwaltliche Hilfe benötigen, vermittelt unsere Anlegerbetreuung auf Anfrage einen Kontakt zu Experten, die in dem betroffenen Rechtsgebiet tätig sind und langjährige Erfahrung vorweisen können. Die Arbeit der Fachleute kann so für eine Mehrzahl von Fällen verwandt werden und macht damit die Bearbeitung effektiver und auch billiger. Diese Fachleute sind in der Lage, auch umfassende Rechtsfälle mit einer Vielzahl von Geschädigten zu bearbeiten. Dabei unterstützt die Stiftung ausschließlich Verbraucher und Anleger. Die Stiftung arbeitet nicht mit Banken oder Anbietern von Finanzdienstleistungen zusammen. Die Stiftung ist als treuhänderische Stiftung in ihrer Bewertung frei und unabhängig. Die Mitarbeiter sind selbst Anleger mit entsprechenden Erfahrungen. Sie sind ehrenamtlich tätig und verlangen keinerlei Entlohnung für ihre Tätigkeit. Die Stiftung existiert auch nicht zum Selbstzweck. Anleger müssen keine Beitrittsgebühren oder Ähnliches an die Stiftung entrichten. Im Vordergrund steht die Nutzung des Portals und nicht die Mitgliedschaft der Anleger.