Erst kürzlich hat das Oberlandesgericht München einem Anleger des Medienfonds KALEDO Schadensersatz gegen die beratende Bank zugesprochen. Dadurch bestätigte das Gericht die anlegerfreundliche Kick Back-Rechtsprechung des BGH.
(firmenpresse) - In seinem Urteil hat das Gericht dem Anleger des Filmfonds KALEDO einen vollumfänglichen Schadensersatz gegen die UniCredit Bank AG zugesprochen. Der Anleger ist jetzt so zu stellen, als hätte er sich nie an dem Filmfonds beteiligt. Die UniCredit Bank ist die Rechtsnachfolgerin der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG und in zahlreiche Medienfondsprozesse verwickelt. Sie vertrieb hauptsächlich die Beteiligungen an der KALEDO Productions GmbH & Co. KG.
Wer sich an einem KALEDO Medienfonds beteiligt hat, sollte aufgrund der drohenden Verjährung umgehend handeln.
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