Der Schiffsfonds PCE MS Irène befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Am 27.08.2012 musste das gleichnamige Containerschiff Insolvenz anmelden und befindet sich seitdem in vorläufiger Zwangsverwaltung. Den Fondsanlegern drohen nun hohe Verluste ihres investierten Kapitals. Sie sind jedoch nicht schutzlos gestellt und können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.
(firmenpresse) - Um die Finanzen des 2004 aufgelegten Schiffsfonds MS Irène vom Emissionshaus PCE stand es schon seit langem schlecht. Folglich mussten die Anleger immer weniger Ausschüttungen in Kauf nehmen. Doch dieses war nur ein kleineres Übel im Vergleich zu der nun offiziellen Insolvenz und Zwangsverwaltung des Schiffs. Die Anleger sind jedoch nicht schutzlos gestellt. Sie können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.
Die Anleger des Schifffonds PCE MS Irène sollten sich deshalb an die Deutsche Anlegerstiftung wenden. Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersvorsorge geeigneten Kapitalanlagen. Deshalb muss im Rahmen einer Anlageberatung umfassend über die bestehenden Risiken einer Schiffsfondsbeteiligung sowie in bestimmten Fällen über etwaige gezahlte Provisionen aufgeklärt werden. Wurde der Anleger im Beratungsgespräch nicht oder nicht umfassend darüber aufgeklärt, so bestehen gute Chancen, dass er sich von seiner Beteiligung verlustfrei trennen und Schadensersatz von der beratenden Bank und/oder dem Anlageberater fordern kann. Mittlerweile bestätigte die Rechtsprechung sogar in bestimmten Fällen die Haftung von Gründungsgesellschaftern einer Fondsgesellschaft.
Die Deutsche Anleger Stiftung sieht ihren Zweck in der Hilfe für geschädigte Kapitalanleger. Die Stiftung unterstützt alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer Anlage haben. Sollte ein Anleger anwaltliche Hilfe benötigen, vermittelt unsere Anlegerbetreuung auf Anfrage einen Kontakt zu Experten, die in dem betroffenen Rechtsgebiet tätig sind und langjährige Erfahrung vorweisen können. Die Arbeit der Fachleute kann so für eine Mehrzahl von Fällen verwandt werden und macht damit die Bearbeitung effektiver und auch billiger. Diese Fachleute sind in der Lage, auch umfassende Rechtsfälle mit einer Vielzahl von Geschädigten zu bearbeiten. Dabei unterstützt die Stiftung ausschließlich Verbraucher und Anleger. Die Stiftung arbeitet nicht mit Banken oder Anbietern von Finanzdienstleistungen zusammen. Die Stiftung ist als treuhänderische Stiftung in ihrer Bewertung frei und unabhängig. Die Mitarbeiter sind selbst Anleger mit entsprechenden Erfahrungen. Sie sind ehrenamtlich tätig und verlangen keinerlei Entlohnung für ihre Tätigkeit. Die Stiftung existiert auch nicht zum Selbstzweck. Anleger müssen keine Beitrittsgebühren oder Ähnliches an die Stiftung entrichten. Im Vordergrund steht die Nutzung des Portals und nicht die Mitgliedschaft der Anleger.