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Zahl der Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2012 gesunken - Vorläufige Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht

ID: 730492

(ots) - Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im
ersten Halbjahr 2012 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken. Das
geht aus einer vorläufigen Statistik der Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen hervor, die ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV), heute veröffentlicht hat. Die Zahl der
meldepflichtigen Wegeunfälle ging ebenfalls zurück. Auch die
Schüler-Unfallversicherung verzeichnete weniger Schul- und
Schulwegunfälle.

Insgesamt ereigneten sich in den ersten sechs Monaten des Jahres
450.689 Arbeitsunfälle. Das sind rund 2 Prozent weniger als im ersten
Halbjahr 2011. 7.304 Versicherte erhielten erstmalig eine
Arbeitsunfallrente - ein leichter Rückgang gegenüber 2011. 226
Menschen verloren bei einem Arbeitsunfall ihr Leben - 25 mehr als im
Vergleichszeitraum.

"Auch wenn die Zahl der Arbeitsunfälle insgesamt sinkt, dürfen
wird deshalb in unseren Präventionsbemühungen nicht nachlassen ",
kommentierte DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer die Zahlen.
"Dazu brauchen wir die Mitarbeit von Versicherten und Arbeitgebern.
Nur gemeinsam können wir Arbeitsplätze gesund und sicher machen." Um
über 14 Prozent ging die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle
zurück. Sie belief sich auf 86.585. Grund hierfür war ersten
Einschätzungen zufolge der im Vergleich zum Vorjahr milde Winter.
2.584 Versicherte erhielten erstmalig eine Wegeunfallrente. 166
Unfälle auf dem Weg zur Arbeit endeten tödlich.

Die Träger der Schüler-Unfallversicherung, Unfallkassen und
Gemeindeunfallversicherungsverbände, verzeichneten insgesamt 614.495
Schulunfälle. Dies entspricht einem Rückgang um mehr als 12 Prozent
gegenüber dem ersten Halbjahr 2011. 51.914 Unfälle ereigneten sich
auf dem Schulweg - ein Rückgang um 16 Prozent. 459 Versicherte
erhielten erstmalig eine Unfallrente - 60 mehr als im




Vorjahreszeitraum. 31 Versicherte verloren bei einem Unfall ihr Leben
- die Mehrzahl davon auf dem Schulweg.

Hintergrund Meldepflicht

Arbeits- und Wegeunfälle sind meldepflichtig, wenn sie zu einer
Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In
der Schüler-Unfallversicherung sind Unfälle meldepflichtig, wenn der
Versicherte ärztlich behandelt werden muss oder durch den Unfall zu
Tode kommt.



Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse(at)dguv.de


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Datum: 27.09.2012 - 09:55 Uhr
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