(ots) - "VKU, VIK und EFET Deutschland begrüßen die zum
Jahreswechsel eingeführte EU-Verordnung 'REMIT' als wegweisende
Transparenzverordnung, da sie zusätzliches Vertrauen in den
Energiegroßhandel schaffen wird "Als Verbände haben wir uns schon
seit Jahren für mehr Transparenz auf den Handelsmärkten
ausgesprochen. Aufgrund der weitreichenden Berichtspflichten für alle
europäischen Marktteilnehmer besteht kein Grund für nationale
Sonderwege. Das im Bundestag diskutierte
Markttransparenzstellengesetz als nationale Implementierung der REMIt
schießt über das Ziel hinaus und kann den Wettbewerb im Energiehandel
sogar beeinträchtigen." sagen Dr. Jan Haizmann, Geschäftsführer von
EFET Deutschland, Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des
Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) und Dr. Annette Loske,
Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der Industriellen Energie- und
Kraftwirtschaft (VIK).
VIK, VKU und EFET Deutschland unterstützen REMIT und das Ziel
transparenter Märkte. Die in den drei Verbänden organisierten
Mitgliedsunternehmen setzen sich seit Jahren für einen freien
Wettbewerb und eine transparente Preisbildung auf den
Großhandelsmärkten für Energie ein. "Transparenz hat eine elementare
Wirkung auf die Liquidität des Großhandelsmarktes und ist Grundlage
für dessen Funktionsfähigkeit," so die drei Geschäftsführer. "Mit den
Regelungen zum Verbot von Marktmissbrauch wurde eine wichtige
Regelungslücke bei der Beaufsichtigung der Energiemärkte
geschlossen".
Im Haus der Bundespressekonferenz findet heute ein
Parlamentarischer Abend zu dem kontrovers diskutierten
Gesetzesentwurf für eine geplante Markttransparenzstelle statt. Laut
Gesetzentwurf soll der Handel mit Strom und Gas durch das
"Markttransparenzstellengesetz" transparenter und nachvollziehbarer
werden, Marktmissbrauch und Markdominanz würden präventiv
ausgeschlossen.
Deutscher Sonderweg statt europäischer Lösung
Die beteiligten Verbände halten eine nationale Transparenzstelle
in der vorgeschlagenen Form nicht für aussagekräftig, da
Entscheidungen im Stromhandelsgroßmarkt europäisch beziehungsweise
auch international getroffen werden. Das Gesetz stellt einen
deutschen Sonderweg dar, der einen unverhältnismäßigen Mehraufwand
bei den betroffenen Unternehmen und Behörden in Deutschland
verursacht. Die Meldung von Transaktions- und Fundamentaldaten an
europäische und nationale Behörden wird abschließend durch die zum
28.12.2011 eingeführte REMIT-Verordnung geregelt. Meldeprozesse und
-pflichten werden auf europäischer Ebene im Rahmen von
Durchführungsrechtsakte der Kommission geregelt.
Konkretisierung auf europäischem Level steht noch aus
"Hilfreicher ist es aus Sicht von EFET, VIK und VKU, zunächst die
konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der REMIT durch die
EU-Kommission in Form sogenannter Durchführungsakte abzuwarten", so
unisono die Geschäftsführer. "Nur so bleibt das Gesetz mit dem
höherrangigen Recht vereinbar, und es wird unnötiger
Implementierungsaufwand bei Unternehmen und Behörden vermieden". Dass
die Umsetzung des Gesetzesvorschlags lediglich geringe Kosten für die
Wirtschaft verursacht, bezweifeln die drei Verbände stark.
Solange die REMIT-Durchführungsakte nicht erlassen sind, steht
nicht ausreichend konkret fest, welche Fundamental- und
Transaktionsdaten in welcher Form und auf welche Weise an ACER
(Agency for the Cooperation of Energy Regulators) als europäische
Regulierungsbehörde (und nationale Behörden) gemeldet werden müssen.
Mit Inkrafttreten der REMIT-Durchführungsakte müsste das deutsche
Meldeverfahren zwangsläufig komplett geändert werden, da REMIT die
Definition und Erhebung von Transaktionsinformationen und
Fundamentaldaten abschließend regelt. Aus diesem Grund ist bis zum
Erlass dieser europäischen Implementierungsmaßnahmen die Einführung
eines umfassenden deutschen Meldeverfahrens ineffizient. Die MTS
sollte sich aus Sicht der vier Verbände daher in ihrem
Umsetzungszeitplan an dem REMIT-Zeitplan orientieren und nicht
"vorpreschen".
Kein preisdämpfender Effekt durch Markttransparenzstelle
EFET, VKU und VIK weisen darauf hin, dass bisher keinerlei
missbräuchliche Marktbeeinflussungen, die die Preise ungerechtfertigt
erhöht hätten, ermittelt werden konnten. Die drei Geschäftsführer:
"Die Marktteilnehmer erleben bei ihrer Handelstätigkeit täglich die
hohe Effizienz und Transparenz des deutschen Marktes."
Die beachtliche Anzahl der Handelsteilnehmer aus dem In- und
Ausland und die hohe Liquidität belegen, dass dem Markt ein großes
Maß an Vertrauen entgegengebracht wird. Entsprechend hat das
Bundeskartellamt in der Sektoruntersuchung trotz der Erfassung von
enormen Datenmengen keinen Missbrauch feststellen können; durch das
Gesetz entsteht der Eindruck, dass trotz fehlendem Missbrauchsbeweis
eine immerwährende Sektoruntersuchung gesetzlich verankert werden
soll.
EFET Deutschland - Verband Deutscher Gas- und Stromhändler VKU -
Verband kommunaler Unternehmen VIK - Verband der Industriellen
Energie- und Kraftwirtschaft Mehr Informationen: www.efet-d.org ,
www.vku.de , www.vik.de
Pressekontakt:
Irina Nikolova, I.Nikolova(at)efet.org, EFET Deutschland, 030 2655 7824;
Carsten Wagner, Carsten.Wagner(at)vku.de, 030 58580-220;
Roland Schmied, R.Schmied(at)vik.de, 0201 8108415;