(ots) - Die Kenston Pension GmbH ist Alleinstellungs-Partner
für qualitativ hochwertige Informationen, Anwendungshinweise und
Umsetzungen rund um die betriebliche Altersversorgung. Daher ist die
Kenston Pension GmbH monatlicher Herausgeber des Branchennewsletters
"KP NEWS". Interessenten erhalten einen kurzweiligen Einblick in die
aktuelle Rechtsprechung und Anwendungspraxis der betrieblichen
Altersversorgung. Der Newsletter steht diesbezüglich unter
www.kenston-pension.de zum Download zur Verfügung.
Die Kenston Pension GmbH ist ein Unternehmen der KENSTON
Unternehmensgruppe.
Die Kenston Pension GmbH fungiert, in ihrer Funktion als
gerichtlich zugelassene Rentenberatungskanzlei für die betriebliche
Altersversorgung, als fokussierter Rechts- und Spezialdienstleister,
der sich ausschließlich auf die Themengebiete der betrieblichen
Altersversorgung und der Zeitwertkonten konzentriert. In dieser
Ausrichtung betreut die Kenston Pension GmbH als bundesweites
"Kompetenzcenter" Mandanten aus folgenden Personenkreisen bzw.
Bereichen:
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und
Rechtsberater, Unternehmensberater und qualitativ hochwertig
agierende Finanzdienstleister sowie Unternehmen jeder Größe aus allen
Branchen.
Zielsetzung der Kooperation zwischen der Kenston Pension GmbH und
den genannten rechts-, steuer- und finanzberatenden Berufen ist
regelmäßig die Auslagerung sämtlicher erlaubnispflichtiger und
haftungsrelevanter Tätigkeiten aus der Rechts- und Rentenberatung der
weiten Beratungsbereiche der betrieblichen Altersversorgung und der
Zeitwertkonten auf die Kenston Pension GmbH.
Rechtsgrundlage für die Kenston Pension GmbH zur Ausübung und
Ausführung der relevanten Beratungsdienstleistungen bilden das
Rechtsberatungsgesetz (RBerG), die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und seit dem 01.07.2008 das
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Kernbestandteil des
Tätigkeitsgebietes der Kenston Pension GmbH ist hierbei die Besorgung
fremder Rechtsangelegenheiten bzw. jede Tätigkeit in fremden
Rechtsangelegenheiten, die nur durch gerichtlich zugelassene bzw.
registrierte natürliche oder juristische Personen erbracht werden
dürfen. Darüber hinaus ist der Rentenberater an sich immer
gerichtlich zugelassen bzw. registriert und unterliegt der Aufsicht
des Präsidenten des zuständigen Amts-, Land- bzw. Oberlandesgerichts.
Zudem ist der Rentenberater absolut unabhängig in der
Interessenvertretung seiner Mandanten.
Geschäftsführer der Kenston Pension GmbH ist Herr Sebastian
Uckermann. Gleichzeitig ist Herr Uckermann "Vorsitzender des
Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung
und Zeitwertkonten e.V." sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen
auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der
Zeitwertkonten.
Pressekontakt:
Interessenten und Journalisten wenden sich bitte für weitere
Informationen an:
KENSTON Unternehmensgruppe®
c/o Deutscher bAV Service GmbH
Hohenstaufenring 48 - 54 - 50674 Köln
Tel.: 0221 995 906 - 0
Fax: 0221 995 906 - 15
Mail: info(at)kenston.de
web: www.kenston.de
Ansprechpartnerin: Ann Pöhler, Pressereferentin »KENSTON
Unternehmensgruppe®«