(ots) - Die Auswahlverfahren von Universitäten sind oft
rechtswidrig - eine Klage dagegen kann zum Studienplatz im begehrten
Fach Medizin oder Tiermedizin verhelfen. Zu dieser Einschätzung kommt
die bundesweit auf Hochschulzulassungs- und Prüfungsrecht
spezialisierte Kanzlei Birnbaum und Partner Rechtsanwälte.
"Je differenzierter diese Auswahlverfahren ablaufen, desto größer
ist die juristische Angreifbarkeit", sagt Rechtsanwalt Philipp
Verenkotte. In den Auswahlgesprächen werde häufig nach Aspekten
gefragt, die mit dem Medizinstudium nicht im Zusammenhang stehen.
Auch der TMS (Test für medizinische Studiengänge) stehe auf
unsicherer formeller Rechtsgrundlage.
Darüber hinaus kommen in dem Test jedenfalls teilweise
Prüfungsverfahren zur Anwendung, gegen deren Zulässigkeit in der
prüfungsrechtlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte erhebliche
Bedenken geäußert wurden. Stichwort: Malus-Punkte-System. Der Jurist
rät daher, einen Ablehnungsbescheid der Stiftung für
Hochschulzulassung einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.
Der Zeitpunkt dafür ist günstig. Derzeit verschickt die Stiftung
für Hochschulzulassung in Dortmund bundesweit die Ablehnungsbescheide
für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin. Lediglich Bewerber bis
zu einer Abitur-Durchschnittsnote von etwa 1,5 konnten sich Hoffnung
machen, einen Studienplatz zu erhalten. Auch die normale
Studienplatzklage verhilft nicht in allen Fällen zum
Wunschstudienplatz: Die steigende Anzahl von Klägern reduziert die
Chance, zum Zuge zu kommen.
Mehr Infos unter www.studienplatzklage.de.
Die Kanzlei Birnbaum & Partner Rechtsanwälte zählt zu den
führenden deutschen Kanzleien im Schul-, Hochschul- und
Hochschulzulassungsrecht, Prüfungsrecht sowie Bildungs- und
Wissenschaftsrecht. Mehr Infos: www.birnbaum.de.
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