(ots) - Fingerspitzengefühl bewiesen
In einem hochsensiblen Fall haben die Kasseler Richter eine
Entscheidung getroffen, die der Brisanz des Themas gerecht wird. Sie
reiht sich ein in ähnliche Urteile aus den vergangenen Jahren, die
ebenfalls sagten: Im Burkini - also im Ganzkörperbadeanzug - ist
Musliminnen der gemeinsame Schwimmunterricht zumutbar. Dies ist ein
gelungener Kompromiss, um Religionsfreiheit und Erziehungsauftrag
miteinander zu vereinbaren.
Ohne Zweifel ist die Frage nach der Pflichtteilnahme am
Sportunterricht und besonders an Schwimmstunden eine Gratwanderung,
wenn es um religiöse Einwände geht. Betroffen sind keineswegs nur
Muslime: Auch für strenggläubige Mitglieder einiger freikirchlicher
Gemeinden ist es nicht selbstverständlich, ihre Kinder leicht
bekleidet in die Badeanstalt zu lassen. Diese Fälle erregen nur bei
Weitem nicht so viel Aufmerksamkeit wie die mit islamischem
Hintergrund. Denn bei diesen wird bevorzugt das Integrationsargument
herausgeholt: Wenn Muslime in Deutschland leben möchten, haben sie
sich mit den Vorgaben zu arrangieren.
Das stimmt grundsätzlich. Dennoch ist es gut, dass Gerichte sich
mit Einzelfällen beschäftigen und individuell urteilen, selbst wenn
sich diese Urteile ähneln mögen. Das Vorgehen federt die hohe
Emotionalität des Themas ab - und erfordert richterliches
Fingerspitzengefühl.
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