ma-control hat Regalunfall verhindert in bremer Spedition
Regalprüfung nach DIN EN 15635 und BGR 234, Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten nach BetrSichV , BGI 694, BGV D36 und ZH1/157.
(firmenpresse) - ma-control hat Regalunfall verhindert in bremer Spedition
Regalprüfung nach DIN EN 15635 und BGR 234, Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten nach BetrSichV , BGI 694, BGV D36 und ZH1/157.
ma-control hat einen Unfall verhindert
Bremen - Rotenburg - Hamburg - Niedersachsen, 28.9.2012 – In einer großen bremer Spedition hat sich die Entscheidung, die vorgeschriebene Regalprüfung durch ma-control Arnd Meyer-Ahrens durchführen zu lassen zu 100% bezahlt gemacht. Bei der Regalprüfung nach DIN EN 15635 und BGR 234 ist in einem vollbeladenem Fach eine Traverse entdeckt worden, die einseitig keinen Raster zum einhaken in den Ständer mehr besaß. Das ganze Gewicht dreier Paletten (ca. 2100 Kg) lastete nur noch auf einem 8 mm starkem Sicherungsstift. Nur dem entschlossenem Handeln von Herrn Meyer-Ahrens und der sofortigen Auslastung des Regal ist es zu verdanken, daß niemand zu Schaden gekommen ist.
schadhafte Traverse defekt ohne Rasterrichtig mit Raster
Neu dabei
Leiternprüfung, Steiggeräteprüfung
Eine steigende Nachfrage nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steiggeräteprüfung hat den Gründer der ma-control Arnd Meyer-Ahrens veranlasst die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten nach BetrSichV , BGI 694, BGV D36 und ZH1/157 mit in sein Programm aufzunehmen. Als externer Unternehmer und befähigte Person, durch die ZARGES Akademie zertifiziert, kann Arnd Meyer-Ahrens die gesetzliche Vorgabe für Ihr Unternehmen bestens erfüllen. Eine sichere Terminkontrolle, ein unbefangenes und objektives Urteilsvermögen zeichnen ihn aus. Unternehmen die dies selber vornehmen stellen immer wieder fest, dass meist die Zeit fehlt und es schwer ist die vorgeschriebenen Termine einzuhalten. Im Ernstfall kann zudem eine Befangenheit des Mitarbeiters zum Problem werden. Die Kosten für die Ausbildung eines eigenen Mitarbeiters, seine Arbeitszeit und den Aufwand den der Betriebsleiter dann noch betreiben muss sind nicht unbedingt günstiger als ma-control damit zu beauftragen.
Stellen Sie sich nicht länger die Frage: Wer prüft Leitern in Bremen, Hamburg und Niedersachsen?
Mehr unter www.leiternpruefer24.de; www.steiggeraetepruefer24.de
Regalprüfung
ma-control Arnd Meyer-Ahrens Immer mehr Unternehmen setzen auf die speziellen Fähigkeiten des vom TÜV-Rheinland zertifizierten Regalprüfers und entdecken das enorme Einsparpotential. Herr Meyer-Ahrens hat bereits einen beachtlichen Kundenstamm aufgebaut. Auch das Außenlager der großen Shopping Welt zwischen der A1 und A27 darf er zu seinen Kunden zählen. Zusammen mit dem Geschäftsführenden stellte man fest, dass ma-control nicht nur im Sinne des Kunden und ohne Verkaufsabsicht prüft, sondern dass es sogar eine erhebliche Kostenersparnis von bis zu 40% zum Mitbewerb gibt.
Selber Prüfen zahlt sich nicht aus. Denn, Ihr eigener Mittarbeiter ist nicht wirklich günstiger!? Man rechne die Schulung, die Erfindung sämtlicher Formulare, dann der Zeitaufwand des Mitarbeiters und am Ende müssen Sie sich mit allem ausienandersetzen, damit es wirklich Sicher ist. Ihre Rolltore, Gabelstabler und Feuerlöscher prüfen Sie doch auch nicht selbst!?
Der Spezialist für die Regalprüfung nach DIN EN 15635 und BGR 234 verfügt über ein gutes Netzwerk von Firmen die auf Wunsch die Reparatur unter seiner Aufsicht vornehmen und auch die nötigen Ersatzteile herstellen und liefern können.
Eine weitere Sicherheitsdiensleistung von Arnd Meyer-Ahrens ist die Erstellung von großen graphisch gestalteten Belastungsschildern, die sehr einfach verständlich machen, wie die Regale maximal beladen werden dürfen. Somit ist gewährleistet, dass jeder Mitarbeiter die Regale richtig beladen kann und Unfälle vermieden werden können.
Die Antwort auf die Frage: Wer macht Regalprüfung in Bremen, Niedersachsen und Hamburg ?
ma-control Arnd Meyer-Ahrens hat seinen Sitz in Sottrum bei Rotenburg in Niedersachsen zwischen Bremen und Hamburg. Der Tischlermeister, Projektleiter und Bauelementesachverständige gründete sein Unternehmen nach langjähriger Berufserfahrung Ende 2010 und bietet seinen Kunden ausgesprochen guten Service zum fairen Preis.
Die Zufriedenheit der Kunden von ma-control Arnd Meyer-Ahrens können sie im Bewertungsportal nachlesen unter folgendem Link:
http://www.regalpruefer24.de/gaestebuch-bewertung.html
Das Thema Sicherheit in Betrieben ist wichtiger denn je. Schwere Unfälle und hohe Reparaturkosten können vermieden werden indem gegen Schäden an Lagereinrichtungen und Regalanlagen effektiv vorgebeugt wird. Lagereinrichtungen und Regalanlagen sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Einrichtungen müssen gemäß § 10 der BetrSichV alle 12 Monate von unbefangenen befähigten Personen geprüft werden. Bei fahrlässigem Handeln können im Ernstfall große Probleme entstehen.
Die Regalprüfung vom unabhängigen Experten spart Geld und Ärger
Arnd Meyer-Ahrens besitzt eine hohe Fachkompetenz. Er kann als freier Regalinspekteur im Sinne des Betreibers durch eine neutrale, unbefangene und vor allem herstellerunabhängige Regalprüfung die Regalanlagen bei laufendem Betrieb auf ihre Sicherheit inspizieren. Er führt Sichtkontrollen durch und prüft u.a. ob die Regalbauteile, die Schutzmaßnahmen und die Beladung der Regalsysteme der Norm entsprechen. Während der Prüfung wird der gesamte Prüfvorgang protokolliert und nach Beendigung der Prüfung in Form eines Prüfnachweises direkt ausgehändigt. Das bedeutet für den Betreiber eine sofortige Gewissheit über den Zustand der Regalanlage bzw. Lagereinrichtung sowie eine optimale Kostenkontrolle. Falls bei der Prüfung Schäden an Bauteilen festgestellt werden, werden diese markiert und je nach Schwere der Beschädigung in drei Gefahrenstufen eingeteilt. Es folgt eine sofortige Mitteilung hierüber und der Vermerk im Prüfprotokoll. Nach erfolgreicher Abnahme erhält der Betreiber die Prüfplaketten und den Prüfnachweis seiner Regalanlage.
Folgende Regaltypen sind prüfpflichtig
- Fachbodenregale - Palettenregale - Kragarmregale - Einfahrregale
- Durchfahrregale - Mehrgeschossanlagen - Durchlaufregale – Lagerbühnen
Geprüfte Sicherheit im Lager nach DIN EN 15635 und BGR 234
Europäische einheitliche Inspektionspflicht
Seit dem Jahr 1988 besteht durch die Regeln der Berufsgenossenschaft die Verpflichtung Mängel an Regaleinrichtungen, durch die Mitarbeiter gefährdet werden können, unverzüglich und fachgerecht zu beheben. Es wurde allerdings nicht beschrieben wann ein Mangel vorhanden ist. Mit Hilfe von Universitäten, Prüfinstitutionen und Regalherstellern wurde nun die Norm DIN EN 15635 erarbeitet.
Für die Einhaltung dieser Norm ist der Arbeitgeber und Betreiber verantwortlich
Arbeitgeber oder Betreiber von Lagereinrichtungen und Regalanlagen sind dazu verpflichtet sämtliche Lagereinrichtungen wie statische und elektrisch angetriebene Regale regelmäßig zu inspizieren. Das bedeutet :
- Sofortige Meldung bei Beobachtung eines Schadens an den Sicherheitsbeauftragten
- Regelmäßige Inspektionen
- Erstellung eines schriftlichen Berichtes mit Pflicht der Aufbewahrung
- Prüfung der Lagereinrichtung mindestens alle 12 Monate durch eine unbefangene befähigte Person
- Ermittlung der Ursache bei wiederholten Schäden
Weitere Informationen unter:
www.regalpruefer24.de
www.ma-control.de
Imagevideo: http://youtu.be/8GoMUIQPtcQ
Arnd Meyer-Ahrens
Mobil D2 01522-1602228
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