In den Medien wird derzeit eine rege Diskussion über die Ungleichbehandlung von Kassenpatienten geführt. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) kritisiert die zunehmende Benachteiligung gesetzlich versicherter Kassenpatienten (GKV).
(firmenpresse) - In den Medien wird derzeit eine rege Diskussion über die Ungleichbehandlung von Kassenpatienten geführt. Gesundheitsministerin *Ulla Schmidt* (SPD) kritisiert die zunehmende Benachteiligung gesetzlich versicherter Kassenpatienten (GKV). Eine Extrazahlung oder eine Vorkasse muss der Kassenpatient aus eigener Tasche leisten, wenn er keine Verweigerung einer Behandlung des Arztes wünscht.
Der Grund für diesen Missstand rührt aus der neuen Honorarreform hervor, die zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist und eine neue Umverteilung der Gelder vorsieht. Weniger Gelder als vor der Reform erhalten vor allem Ärztegruppen in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern. Ganz unverständlich ist das, wenn auch nicht gesetzeskonforme, Verhalten der Ärzte nicht, so bekommen sie teilweise nur *ca. 30 Euro pro Kassenpatient im Quartal*. Da dies unabhängig von der Anzahl der Arztbesuche ist, können viele Ärzte kaum kostendeckend arbeiten. Dieser Frust ist auf der einen Seite verständlich, auf der anderen Seite wird er nun zunehmend in unzulässiger Weise auf Kosten der Kassenpatienten ausgetragen, um auch finanzielle Lücken schließen zu können. Der Leidtragende bleibt der Patient. Er muss lange Wartezeiten in Kauf nehmen, er wird bei ernst zu nehmenden Beschwerden und Krankheiten nicht angemessen behandelt. Dies führt sogar soweit, dass er gar keine weitere Behandlung erhält, wenn er dies nicht auf Privatrechnung selbst zahlt. Ganz tragisch wiegt dieser Umstand, da oft auch Alten- und Pflegeheime hiervon betroffen sind.
Dieser rechtswidrige Verstoß der Ärzte kann mit Geldbußen bis zu 10. 000 Euro geahndet werden und weitere Disziplinarmaßnahmen mit sich ziehen sowie den Entzug der Kassenzulassung bedeuten, so Schmidt und Doris Pfeiffer, Chefin des GKV. Das Entziehen der Kassenzulassung als Abstrafung für dieses Verhalten kann hierbei teilweise sogar die gewünschte Absicht, ein Fehlverhalten der Ärzte zukünftig zu unterbinden sogar verfehlen. Denn einige Ärzte dürfte der Entzug der Kassenzulassung nicht allzu stark schädigen. Denn mit Privatpatienten verdienen sie weitaus mehr Geld als mit Kassenpatienten. Und so würden vor allem dem zahlenden „Klientel“ zukünftig mehr Fachleute zur Verfügung stehen.
Doch welche Möglichkeiten bestehen nun für die individuellen GKV-Versicherten, sich zu wehren und ihre Ansprüche auf Gleichbehandlung beim Arzt wirksam geltend zu machen? Pfeiffer rät den Versicherten, etwaige Verstöße von Ärzten unverzüglich den Krankenkassen zu melden.
Da es sehr fragwürdig ist, ob sich diese „Abzocke“ der Kassenpatienten dadurch zukünftig unterbinden lässt, da es den Krankenkassen finanziell kaum besser gehen wird, bleibt dem gesunden GKV-Mitglied noch eine andere Möglichkeit, um eine gute medizinische Versorgung abzusichern.
So besteht für einen GKV-Versicherte die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse in das Kostenerstattungsprinzip zu wechseln.
Unerlässlich ist in diesem Zusammenhang der Abschluss einer passenden Krankenzusatzversicherung. Der Wechsel bringt den Vorteil mit sich, dass der gesetzlich Versicherte den Status eines Privatpatienten erhält. Dem Patienten wird vom Arzt eine Privatrechnung für jede Behandlung gestellt.
Genauso wie beim Privatpatient wird die Rechnung direkt an den Arzt bezahlt. Bei der Krankenkasse wird dann der erstattungsfähige Anteil eingereicht und von dieser gezahlt.
Für die GKV-Versicherten bedeutet dies nun eine Umgehung der schlechteren Leistungen der gesetzlichen Kassen und eine „bevorzugte“ Behandlung, die er so ohne weiteres nicht erhält. Nun ist es aber so, dass ein behandelnder Arzt viele zusätzliche Behandlungen anbieten kann und es ihm aufgrund der Vervielfachung des GOÄ-Satzes erlaubt ist, einen höheren Betrag in Rechnung zu stellen.
Es wird jedoch Vorsicht geraten bei diesen Krankenzusatz-versicherungen. Eine Reihe von gesetzlichen Krankenkassen bieten derartige Zusatztarife an, die bei Weitem nicht die oben genannten Differenzkosten und somit die medizinische Behandlung auf Privatpatienten-Niveau decken kann.
Eine gute ambulante Krankenzusatzversicherung als zahlt auch in den Fällen, zumindest anteilig, wenn ein Privatarzt aufgesucht wird, der gar keine Kassenzulassung hat.
Da mittelfristig mit einer Verschlechterung der Leistungen des staatlichen Gesundheitssystems zu rechnen ist, sind diejenigen Patienten, die sich für eine ambulante Krankenzusatzversicherung entscheiden, auf der sicheren Seite.
Da bei so einer Zusatzversicherung eine Reihe von Gesundheitsangaben gemacht werden müssen, wird insbesondere chronisch Kranken eine Aufnahme leider verwehrt.