(ots) - 'Börse Online'-Interview mit dem Quirinbank-Chef
/ EU-Gesetzgebung geht zu Lasten der privaten Bankkunden / Forderung
nach einem konsequenten Provisionsverbot / Stärkerer
Verbraucherschutz in Deutschland erwartet
Die EU-Gesetzgebung scheint zu Lasten privater Bankkunden die
Chance zu vergeben, die Provisionspraxis der Banken konsequent zu
reglementieren. "Der aktuelle Vorschlag enthält leider so viele
Ausnahmen im Gesetzestext, die als 'notwendige Provisionen'
bezeichnet werden, dass er eigentlich keine Wirkung mehr entfalten
kann", kritisierte Karl Matthäus Schmidt, Vorstandschef der
Quirinbank und Vorsitzender des Berufsverbands deutscher
Honorarberater (BVDH), im Interview mit dem Anlegermagazin 'Börse
Online' (Ausgabe 41/2012, EVT 4. Oktober). Hintergrund ist, dass Ende
September der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments
über einen Richtlinienentwurf im Rahmen des Mifid-II-Regelwerks
abgestimmt hat. Dieser sieht eine Verpflichtung der Banken zur
Rückerstattung von Provisionen an die Kunden vor.
"Der BVDH ist daher für ein konsequentes Provisionsverbot, ohne
Wenn und Aber", sagte Schmidt weiter. "Sonst wird der Kunde nur
wieder hinters Licht geführt." Er fordere mindestens eine klare
Unterscheidung zwischen Honorarberatung und Provisionsvertrieb.
Trotzdem gibt sich Schmidt im 'Börse Online'-Interview
optimistisch: Der Verbraucherschutz in Deutschland sei traditionell
sehr schwach, aber es komme jetzt Bewegung in die Sache. Tatsache
sei, dass jeder Schritt in die Transparenz für die etablierten Banken
mit einem Margenverlust verbunden sei. "Wenn die Margen der Banken
offengelegt werden müssten, würde kein Verbraucher das mehr zahlen
wollen und das Interesse an der Honorarberatung sprunghaft steigen."
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