(ots) - Nicht alle Regelungen der im Juni 2012 in Kraft
getretenen neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sind eindeutig.
Deshalb fordert die Apothekerschaft die zuständigen
Überwachungsbehörden zu einem konstruktiven Dialog auf. Das beschloss
die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker heute
einstimmig. "Das gemeinsame Ziel muss sein, dass die Anforderungen an
die Apotheken bundesweit einheitlich und vor allem praxisnah sind.
Nur so kann das politische Ziel der Qualitätsverbesserung erreicht
werden", sagte Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer.
Für den Vollzug der ApBetrO und die Überwachung der Apotheken sind
Behörden auf Landesebene zuständig. Die Regelungen der ApBetrO
könnten in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich interpretiert
werden. Eine jahrelange Rechtsunsicherheit in öffentlichen und
Krankenhausapotheken wäre die Folge.
Fink: "Im Interesse einer einheitlichen, rechtssicheren und
praxisgerechten Umsetzung ist eine enge Abstimmung der Bundesländer
unter Einbeziehung der berufsstän¬dischen Organisationen der
Apothekerschaft auf Bundes- und Landesebene wünschenswert und
sachdienlich." Beispielsweise könnten im Rahmen der Arbeitsgruppe
Arzneimittel-, Apo-theken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen
(AATB) unter Einbindung der Arbeits¬gemeinschaft der Pharmazieräte
Deutschlands zeitnah rechtskonforme und praxis¬orientierte Kriterien
für alle Apotheken in Deutschland vereinbart werden.
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