Geben Sie sich keinen Illusionen hin: 50% Ihres Geldes sind bereits vernichtet!
(firmenpresse) - Fehlberatungen bei kapitalbildenden Anlagen zur Altersvorsorge können weitreichende Folgen im Alter haben, und sind nicht nur volkswirtschaftlich von Bedeutung, sondern für jeden Einzelnen spürbar.
Millionen von Menschen haben Lebens- und Rentenversicherungen oder Bausparverträge abgeschlossen, um privat fürs Alter vorzusorgen, Immobilien abzubezahlen oder mit einem rentablen Sparvertrag bestimmte Ziele zu verwirklichen.
Aufgrund der demographischen Entwicklung und dem sinkenden Garantiezins entsteht eine stetig wachsende Deckungslücke, da einerseits immer mehr Verträge der geburtenstarken Jahrgänge auszahlungsreif werden, andererseits jedoch immer weniger junge Menschen eine Lebensversicherung abschliessen.
Einen gewaltigen Eingriff in die Ersparnisse der Inhaber einer solchen Kapitalanlage wird durch Versicherungsgesetz §89 geschaffen, welches den meisten Kunden noch unbekannt ist. Hierdurch wird es ermöglicht, Auszahlungen aus Lebensversicherungen zeitweise oder ganz zu stoppen, wenn die Vermögenslage des Versicherungsunternehmens dies erfordert, die Verpflichtung, die Versicherungsbeiträge weiter in der bisherigen Höhe zu bezahlen, bleibt von einem solchen Auszahlungsstopp jedoch unberührt.
Dadurch wird deutlich, dass die verantwortlichen Konzerne und Politiker den kommenden Zusammenbruch dieser Systeme offensichtlich bereits erwarten, und für den Einzelnen stellt sich die Frage, wie man mit möglichst wenig Verlust aus der kapitalvernichtenden Lebensversicherung wieder herauskommt.
Jede Anlageberatung muss sich an Parametern messen lassen und mit den Wünschen und Zielen des Anlegers übereinstimmen – Kapitalerhalt, Rendite und Verfügbarkeit des Kapitals.
Fehlberatungen und –entscheidungen resultieren oft aus unzureichender Bestandsaufnahme der Kundeninformationen (Ist-Zustand der Vorsorge, konkrete Ziele), Interpretationsfehlern oder Nichtbeachtung der Kundenwünsche hinsichtlich Rendite oder Sicherheit sowie Fehleinschätzung der Risiken oder unterlassene Risikoaufklärung.
Zu Beginn der meist über Jahrzehnte laufenden Verträge zahlt man mit etwa der Hälfte der Beiträge die für die gesamte Laufzeit fälligen Kosten und Provisionen, so dass ein vorzeitiges Kündigen mit enormen Verlusten verbunden sein kann, was den meisten Betroffenen vor Vertragsabschluss jedoch verschwiegen wurde.
Der tatsächlich verbleibende Sparanteil der Beiträge wird dann so angelegt, dass – wenn das Finanzsystem so lange durchhält – in etwa die Verzinsung eines simplen Sparvertrages erreicht wird, was nicht einmal zum Ausgleich der realen Inflation ausreicht und einer massiven Kapitalvernichtung gleichkommt.
Wurde die Lebensversicherung gar in Verbindung mit einem Hauskredit verkauft, wobei diese auch zur Tilgung dienen sollte, kann bei reduzierter oder ausbleibender Auszahlung die Situation der einer tickenden Zeitbombe entsprechen, die schlimmstenfalls in einer Zwangsversteigerung endet.
50% Ihres eingezahlten Kapitals sind auf jeden Fall verloren - lassen Sie sich von Ihrer Versicherungsgesellschaft einmal Ihren jetzigen Rückkaufswert nennen. Heute können Sie in der Regel noch ungehindert an Ihr Geld kommen. Viele, die bereits vor 2 Jahren die Reißleine gezogen haben, konnten den nominalen Verlust bereits durch Anlagen in ausgewählte Sachwerte ausgleichen.
Die Capimo GmbH verzichtet auf undurchsichtige Klauseln und Verträge. Gemeinsam mit dem Kunden wird ein Kaufvertrag erarbeitet, der eine transparente Kosten- und Zinsstruktur beinhaltet sowie eine klar definierte Summe am Ende der Vertragslaufzeit.
Mit dem Beispielrechner der Capimo GmbH können Sie Ihren individuellen Wert bereits jetzt berechnen. Geben Sie Ihren Rückkaufswert abzüglich eventueller Sofortentnahmen oder der beabsichtigten Investitionssumme ein. Anschließend wählen Sie die gewünschte Vertragslaufzeit und schon können Sie Ihren individuellen Wert berechnen.
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