(ots) - 15,8 % der Bevölkerung Deutschlands - das sind
rund 12,8 Millionen Menschen - waren 2010 armutsgefährdet. Gegenüber
2009 (15,6 %) und 2008 (15,5 %) blieb die Quote damit auf einem
vergleichbaren Niveau. Dies teilt das Statistische Bundesamt
(Destatis) als ein zentrales Ergebnis aus der Erhebung LEBEN IN
EUROPA 2011 mit. Dazu wurden 13 512 Haushalte und 24 220 Personen ab
16 Jahren zu ihren Einkommen und Lebensbedingungen befragt.
Eine Person galt demnach im Jahr 2010 als armutsgefährdet, wenn
sie nach Einbeziehung staatlicher Transferleistungen weniger als 11
426 Euro im Jahr beziehungsweise 952 Euro im Monat zur Verfügung
hatte.
Bei der männlichen Bevölkerung lag die Armutsgefährdung mit 14,9 %
etwas unter dem Durchschnitt der gesamten Bevölkerung, bei Frauen war
die Quote mit 16,8 % stärker ausgeprägt. Überdurchschnittlich fiel
die Quote auch bei Personen zwischen 18 und 64 Jahren (16,4 %) aus.
Die Armutsquote von Kindern, die jünger als 18 Jahre alt waren, lag
mit 15,6 % leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Bei den älteren
Menschen ab 65 Jahren war die Quote mit 14,2 % noch niedriger.
Alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder gehörten mit einer Quote
von 37,1 % auch 2010 zu den am stärksten von Armut betroffenen
Bevölkerungsgruppen. Das galt auch für die alleinlebenden Personen -
hier war etwa jede dritte Person (36,1 %) unter 65 Jahren
armutsgefährdet. In Haushalten von zwei Erwachsenen unter 65 Jahren
traf dies auf 11,3 % zu.
Weitere Ergebnisse aus LEBEN IN EUROPA 2011 sowie methodische
Erläuterungen und Publikationen sind auf den Internetseiten des
Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de im Bereich "Zahlen &
Fakten -> Einkommen, Konsum, Lebensbedingungen -> Lebensbedingungen,
Armutsgefährdung" verfügbar.
Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat)
veröffentlicht die Ergebnisse aller an EU-SILC (European Union
Statistics on Income and Living Conditions) teilnehmenden Länder in
seiner Datenbank unter http://epp.eurostat.ec.europa.eu im Bereich
"Statistiken -> Bevölkerung und soziale Bedingungen -> Einkommen und
Lebensbedingungen -> Haupttabellen/Datenbank". Durchschnittswerte für
die EU-27 als Ganzes - zum Beispiel für die Armutsgefährdungsquote -
sind derzeit noch nicht verfügbar. Sie können von Eurostat erst dann
ermittelt werden, wenn die Ergebnisse aus allen 27 Mitgliedstaaten
vollständig verfügbar sind. Die Armutsgefährdungsschwellen der
EU-Mitgliedstaaten werden von Eurostat aus Gründen der europaweiten
Vergleichbarkeit in der Datenbank sowohl in Kaufkraftstandards
(Voreinstellung in der Datenbank-Haupttabelle) als auch in Euro
veröffentlicht.
Für weitere amtliche EU-Statistiken steht der Europäische
Datenservice (EDS) unter http://www.eds-destatis.de zur Verfügung.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weiteren Zusatzinformationen und -funktionen, ist im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Silvia Deckl
Telefon: (0611) 75-8697
www.destatis.de/kontakt
Erläuterungen zur Erhebung LEBEN IN EUROPA sowie zur Berechnung
von Armutsgefährdung und sozialer Ausgrenzung:
EU-SILC (englisch: Community Statistics on Income and Living
Conditions) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen,
Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in
allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische
Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und
Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland seit
2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA durchgeführt.
Ein Kernindikator, der aus LEBEN IN EUROPA ermittelt wird, ist die
Armutsgefährdungsquote. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der
armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur
Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird zunächst das von allen
Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des
Vorjahres herangezogen (bei LEBEN IN EUROPA 2011 bezieht sich das
Haushaltseinkommen auf das Jahr 2010). Es setzt sich zusammen aus dem
Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit,
dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen
laufenden Sozialtransfers - wie zum Beispiel Arbeitslosengeld,
Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind
abgezogen. Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des
Haushalts nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) verteilt,
der unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den
Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben
Einspareffekte bei den laufenden Kosten erzielen.
Die Äquivalenzskala weist jeder Person im Haushalt ein Gewicht zu.
Nach der modifizierten OECD-Skala, die bei EU-SILC angewendet wird,
erhält die erste erwachsene Person stets das Gewicht 1. Jede weitere
Person erhält ein Gewicht, das die Größenordnung des Mehrbedarfs
berücksichtigen soll, der durch diese Person entsteht: Weitere
Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder
unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. So ergibt sich bei einer Familie mit
zwei Kindern unter 14 Jahren beispielsweise das Gesamtgewicht 2,1.
Das verfügbare Haushaltseinkommen wird nun durch die Summe der
Gewichte dividiert. Das so ermittelte Einkommen der Personen wird als
"bedarfsgewichtetes Äquivalenzeinkommen" bezeichnet und jeder Person
im Haushalt als persönliches Äquivalenzeinkommen zugeschrieben. Zu
beachten ist, dass es sich beim Äquivalenzeinkommen um eine fiktive
Rechengröße handelt.
Um das mittlere Einkommen zu ermitteln, wird der Median
(Zentralwert) verwendet. Dabei werden die Personen ihrem
Äquivalenzeinkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der
Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei
Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere
weniger Einkommen zur Verfügung. 60 % dieses Medianwertes stellen den
Schwellenwert für Armutsgefährdung dar.
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse(at)destatis.de