Den deutschen Banken drohen strafrechtliche Konsequenzen für den finanzkrisenbedingt entstandenen Milliardenverlust von Banken und Anlegern. Die proConcept AG begrüßt, dass die Verursacher endlich zur Verantwortung gezogen werden sollen.
(firmenpresse) - Gegen einzelne Banken ermitteln die Staatsanwälte bereits, die Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren werde geprüft, schreibt pressetext.de. Einige Anleger haben bereits selbst rechtliche Schritte eingeleitet, weil sie einiges an Vermögen verloren haben. Jetzt untersucht die Justiz verschiedene Institute auf Untreue, unrichtige Darstellung börsennotierter Gesellschaften und Falschbilanzierungen. Im Gespräch mit pressetext.de meint Professor Bernhard Schwetzler, Lehrstuhlinhaber Finanzmanagement und Banken an der Handelshochschule Leipzig, dass die Folgen aus den Fehlspekulationen mit faulen US-Hypotheken zu erwarten waren.
Der Experte der Handelshochschule sagte im Interview mit dem Internetportal, dass aus seiner Sicht eher mit Schadenersatzklagen durch einzelne Aktionäre zu rechnen gewesen wäre, weniger mit einer strafrechtlichen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. „Die finanzielle Bewertung von Banken ist enorm unübersichtlich. Dafür sind Wirtschaftprüfer zuständig“, so Schwetzler weiter. Deren Verhalten müsse laut dem Experten im Fall von Strafrechtsverfahren genauso in die Ermittlungen mit einbezogen werden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits gegen die IKB, die KfW, sowie die Sachsen LB, schreibt das Handelsblatt. Außerdem werde die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Landesbank Baden-Württemberg, die HSH Nordbank, die Bayern LB und den Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate geprüft. Den Managern drohen Schadenersatzforderungen und Bußgelder wegen organisatorischer Mängel.
Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG, dazu: „Wir begrüßen natürlich, dass die Bank-Manager endlich für die strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handelns gerade stehen sollen. Vor allem fehlt ihnen offenbar die persönliche und wirtschaftliche Verantwortung.“
SPD-Landtagsfraktionschef Franz Maget schließt sich an: „Es kann nicht sein, dass durch Misswirtschaft Milliardenbeträge verloren gehen und niemand dafür zur Verantwortung gezogen werden kann.“
Die Frage ist, inwiefern die Vorstände und Aufsichtsräte wirklich zur Verantwortung gezogen werden, da bei vergleichbaren Ermittlungsverfahren gegen Manager anderer Banken oft das Problem bestand, dass vorsätzliches Handeln zum Schaden der Bank nachgewiesen werden musste. Denn Unwissenheit, oder krasser ausgedrückt, Dummheit ist nicht strafbar.
Die proConcept AG vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von mehr als 50.000 Menschen. Die Gesellschaft übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus sogenannten Streuschäden. Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien ohne finanzielle Risiken für den Einzelnen durch.
proConcept AG
Konstanzer Str. 37
CH-8274 Tägerwilen
Schweiz
Tel.: +49 (0) 716668448
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