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EU Politik bei Biokraftstoffen: Doppel- und Vierfachanrechnung zur Erreichung des 10%-Ziels Erneuerbare Energien ist ein buchhalterischer Trick

ID: 744766

(ots) - "Die von den EU Kommissaren Oettinger und Hedegaard
vorgelegten Vorschläge zur Neugestaltung der
Biokraftstoffgesetzgebung gehen an ihrer Zielsetzung vorbei und
werden nicht erreichen, dass Regenwaldrodungen verhindert werden",
kritisiert Petra Sprick, Geschäftsführerin von OVID Verband der
ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland, die am Mittwoch in
Brüssel vorgestellten Pläne. Das EU Ziel 10 % Erneuerbare Energien
soll laut EU Kommission erreicht werden, indem Biokraftstoffe, die
aus Rest- und Abfallstoffen hergestellt werden, 2- bzw. 4-fach
angerechnet werden können. "Das ist ein buchhalterischer Trick, der
weder zu mehr Klimaschutz noch zur Minimierung der Abhängigkeit von
Erdöl beiträgt." Biokraftstoffe der sogenannten 1. Generation sind
derzeit und in naher Zukunft die einzige Alternative zu fossilen
Kraftstoffen. Mit der Kehrtwende in der europäischen Energiepolitik,
wie jetzt in Brüssel vorgestellt, schlägt Europa einen politischen
Zickzackkurs ein, der auch falsche Signale an potenzielle Investoren
zukünftiger Biokraftstoffe sendet. "Drittstaaten wie USA und
Brasilien werden weiter auf Biodiesel und Bioethanol setzen, die
Kommission hat mit der aktuellen Gesetzesvorlage hingegen eine klare
Entscheidung zu Gunsten von Mineralöl getroffen und die
Biokraftstoffinvestitionen zu Ruinen erklärt", so Sprick.

Vielmehr treffen die Vorschläge im Wesentlichen europäische
Unternehmen und die hiesige Landwirtschaft. Mit ihrem Vorschlag, den
Anteil von Biokraftstoffen bei der Erreichung des EU 10%-Ziels auf 5
% zu deckeln, will die EU Kommission die 1. Generation Biokraftstoffe
einstampfen und Anreize für die 2. und 3. Generation schaffen. Damit
sollen die globalen Landnutzungsänderungen für die Herstellung von
Biokraftstoffen begrenzt werden. Dabei wird bereits heute Palmöl auf




dem Weltmarkt immer rentabler unterhalb der internationalen Preise
für Diesel angeboten und verstärkt außerhalb der EU eingesetzt.

Gleichzeitig geben die EU Kommissare vor, die Neuregelungen böten
Bestandsschutz für Investitionen der europäischen Wirtschaft. "Ein
Limit von 5 % für Biodiesel und Bioethanol auf Basis von
Ackerfrüchten ist eindeutig zu wenig! Damit kann weder das 10%-Ziel
gehalten, noch ein Bestandsschutz für die deutsche Industrie
gewährleistet werden: Geltende Gesetzeslage in Deutschland ist
bereits ein Anteil von 6,25 % Biokraftstoffen", so Sprick. Eine
Drosselung der Biodieselproduktion hätte zur Folge, dass der
bedeutendste Pflanzenölmarkt der EU einbräche.

Zudem wird von der Kommission, wie bei der Teller-Tank-Diskussion
grundsätzlich, ein zentraler Aspekt der Biokraftstoffproduktion nicht
mit einkalkuliert: Bei der Biodieselproduktion wird nur ein kleiner
Teil der für energetische Zwecke angebauten Rapspflanze tatsächlich
für den Energiesektor verwendet - das pflanzliche Öl (ca. 40 %). Den
größeren Teil stellt das Kuppelprodukt Ölschrot (ca. 60 %) dar, das
als proteinhaltiges Futtermittel in der Tierernährung für die
Produktion von Milch, Käse, Eiern und Fleisch gebraucht wird und
somit dem Lebensmittelmarkt zur Verfügung steht! Diese Tatsache führt
de facto zu einer entschieden besseren Ökobilanz von Biodiesel als
derzeit von der Kommission und leider auch von vielen Studien
angenommen. Während vor dem Ausbau der Bioenergie in Deutschland im
Jahr 2000 lediglich 460.000 Tonnen Rapsschrot anfielen, werden es
2012 etwa 3,2 Mio. Tonnen sein; das entspricht einer Versechsfachung.
Allein durch den Anstieg der Rapsverarbeitung für die
Biodieselproduktion konnte der Selbstversorgungsgrad mit Eiweißfutter
in Deutschland im Zeitraum 2000 bis 2012 um knapp ein Drittel
gesteigert und damit die Importabhängigkeit von Soja verringert
werden.



Pressekontakt:
OVID
Kirstin Karotki
Tel:030/72625930
karotki(at)ovid-verband.de


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Datum: 18.10.2012 - 12:12 Uhr
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