(ots) - Auch in Zukunft bleibt die Selbstbedienung
bei rezeptfreien Medikamenten verboten. Das bestätigte heute das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Revisionsverfahren und
bestätigte damit Entscheidungen der Vorinstanzen.
Das Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Medikamente sei
durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und
verhältnismäßig, so das Bundesverwaltungsgericht. Es diene dazu, eine
unkontrollierte Arzneimittelabgabe zu verhindern und sicherzustellen,
dass der Kunde sachgerecht informiert und beraten würde. Das
minimiere das Risiko, dass ein ungeeignetes Medikament zur Anwendung
käme oder ein an sich geeignetes Präparat fehlerhaft angewendet
würde. Zugunsten einer Aufhebung des Selbstbedienungsverbots könne
auch die Einführung des Versandhandels nicht herangezogen werden.
Auch dort unterliege die Abgabe der Arzneimittel der Kontrolle durch
einen Apotheker, es gebe ferner besondere Regelungen zur Beratung
durch pharmazeutisches Personal.
"Das Urteil bestätigt: Auch bei rezeptfreien Medikamente ist die
Beratung des Apothekers unverzichtbar", sagte Erika Fink, Präsidentin
der Bundesapothekerkammer. "Die Entscheidung ist daher eine wichtige
Klarstellung im Sinne des Patientenschutzes und der
Arzneimittelsicherheit."
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